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   BVerfG, 05.07.2019 - 1 BvR 1458/19   

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https://dejure.org/2019,21829
BVerfG, 05.07.2019 - 1 BvR 1458/19 (https://dejure.org/2019,21829)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2019 - 1 BvR 1458/19 (https://dejure.org/2019,21829)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2019 - 1 BvR 1458/19 (https://dejure.org/2019,21829)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der einmonatigen Einlegungs- und Begründungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der einmonatigen Einlegungs- und Begründungsfrist (§ 93 Abs 1 S 2 BVerfGG) - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antragsbegründung nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 93 Abs 2 S 2 ...

  • Wolters Kluwer

    Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde innerhalb der einmonatigen Frist nach Zugang der angegriffenen Entscheidung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Wolters Kluwer

    Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde innerhalb der einmonatigen Frist nach Zugang der angegriffenen Entscheidung; Wiedereinsetzun...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der einmonatigen Einlegungs- und Begründungsfrist (§ 93 Abs 1 S 2 BVerfGG) - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antragsbegründung nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 93 Abs 2 S 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde innerhalb der einmonatigen Frist nach Zugang der angegriffenen Entscheidung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der einmonatigen Einlegungs- und Begründungsfrist (§ 93 Abs 1 S 2 BVerfGG) - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Antragsbegründung nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 93 Abs 2 S 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - per Telefax ohne Anlagen vorab

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 1 BvR 1458/19
    Dazu gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Unterlagen oder die Wiedergabe deren wesentlichen Inhalts (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 - stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 1 BvR 1458/19
    Dazu gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Unterlagen oder die Wiedergabe deren wesentlichen Inhalts (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 - stRspr).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2182/06

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung bei Suizidalität des Schuldners

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 1 BvR 1458/19
    Lediglich die Glaubhaftmachung der Tatsachen kann gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG auch noch während des weiteren Verfahrens erfolgen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 1995 - 1 BvR 1566/95 -, Rn. 1; BVerfGK 9, 242, 244; stRspr).
  • BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 1125/17

    Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 1 BvR 1458/19
    Dazu gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Unterlagen oder die Wiedergabe deren wesentlichen Inhalts (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2017 - 1 BvR 1125/17 - stRspr).
  • BVerfG, 05.10.1995 - 1 BvR 1566/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Veräumung der Frist zur Erhebung der

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2019 - 1 BvR 1458/19
    Lediglich die Glaubhaftmachung der Tatsachen kann gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG auch noch während des weiteren Verfahrens erfolgen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 1995 - 1 BvR 1566/95 -, Rn. 1; BVerfGK 9, 242, 244; stRspr).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
    Lediglich die Glaubhaftmachung der Tatsachen kann gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 SächsVerfGHG auch noch während des weiteren Verfahrens erfolgen (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 1 BvR 1458/19 - juris Rn. 4; Beschluss vom 5. Oktober.
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