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   BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 316/81   

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https://dejure.org/1982,1622
BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 316/81 (https://dejure.org/1982,1622)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1982 - 2 BvR 316/81 (https://dejure.org/1982,1622)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1982 - 2 BvR 316/81 (https://dejure.org/1982,1622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Darlegung sog. "Drittbetroffenheit" im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Darlegung der Klagebefugnis - Darlegungslast - Verfassungsrechtliche Grenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 316/81
    Er behauptet auch nicht, das Bundesverwaltungsgericht mute ihm die Hinnahme eines "Restschadens" (nicht nur "Restrisikos") zu (vgl. dazu BVerfGE 49, 89 >137 f., 140 ff.<).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 316/81
    Der Senat hat in dem Beschluss vom 8. Juli 1982 ( 2 BvR 1187/80 - Sasbach -) entschieden, dass § 3 Abs. 1 AtAnlV mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich jedenfalls nicht zu beanstanden ist.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 316/81
    Den Fachgerichten kommt insoweit ein "Beurteilungsspielraum" zu, wenngleich das Bundesverfassungsgericht sich demgegenüber nicht auf eine Willkürprüfung (im Sinne von BVerfGE 18, 85 >92<) beschränkt.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 316/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr zu prüfen, ob die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts wie seine Handhabung im Einzelfall dem Schutzzweck des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG Genüge tun: Sie müssen das Ziel dieser Gewährleistung - den wirkungsvollen Rechtsschutz (BVerfGE 41, 23 >26<; st. Rspr.) - verfolgen; sie dürfen insbesondere nicht unangemessen hohe, dem Rechtsuchenden unzumutbare Hindernisse für den Zugang zum Gericht aufstellen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, Umdruck S. 21).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 316/81
    a) Soweit der Beschwerdeführer rügt, das Bundesverwaltungsgericht hätte die Anforderungen an die Darlegung der Klagebefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO zu hoch angesetzt, ist die Frage aufgeworfen, ob damit der Zugang zur Sachprüfung durch die Gerichte in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert worden ist (vgl. BVerfGE 10, 264 >268<).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 316/81
    Er hat nicht dargetan, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs insoweit vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 316/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr zu prüfen, ob die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts wie seine Handhabung im Einzelfall dem Schutzzweck des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG Genüge tun: Sie müssen das Ziel dieser Gewährleistung - den wirkungsvollen Rechtsschutz (BVerfGE 41, 23 >26<; st. Rspr.) - verfolgen; sie dürfen insbesondere nicht unangemessen hohe, dem Rechtsuchenden unzumutbare Hindernisse für den Zugang zum Gericht aufstellen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, Umdruck S. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ;

    Sie tragen damit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1980 - 7 C 84.78 -, BVerwGE 61, 256, bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982 - 2 BvR 316/81 -, NVwZ 1983, 28; ferner BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1985 - 7 C 74.82 -, BVerwGE 70, 365 sowie Beschluß vom 5. August 1993 - 7 B 112.93 -, DVBl. 1993, 1152, noch hinreichend substantiiert vor, daß beim Normalbetrieb oder bei Störfällen eine Überschreitung der für den Schutz Dritter einschlägigen, insbesondere normativ festgelegten Werte möglich ist bzw. daß die Behörde zu diesen Fragen keine ausreichenden Ermittlungen angestellt hat.
  • BVerwG, 15.07.1985 - 7 B 130.85

    Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Kernkraftwerkes - Beschwerde

    Diese Erwägungen des Berufungsgerichts stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 61, 256 [262] sowie Urteil vom 11. Januar 1985 - BVerwG 7 C 74.82 -); diese ist mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 5. Oktober 1982 - 2 BvR 316.81 - NVwZ 1983, 28).
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