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   BVerfG, 06.10.2015 - 2 BvR 2543/12   

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https://dejure.org/2015,30811
BVerfG, 06.10.2015 - 2 BvR 2543/12 (https://dejure.org/2015,30811)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2015 - 2 BvR 2543/12 (https://dejure.org/2015,30811)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 2 BvR 2543/12 (https://dejure.org/2015,30811)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Verbeamtung aufgrund einer Höchstaltersgrenze; Übernahmebegehren in das Beamtenverhältnis auf Probe

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Verbeamtung aufgrund einer Höchstaltersgrenze; Übernahmebegehren in das Beamtenverhältnis auf Probe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 2 BvR 2543/12
    Die Verfassungsbeschwerde wurde der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter Bezugnahme auf die Entscheidung und jeweiligen Stellungnahmen in den verbundenen Senatsverfahren 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12 zugestellt.

    Da das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12 - festgestellt hat, dass die durch die Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 30. Juni 2009 auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1 LBG festgelegten Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, fehlt es auch für den ablehnenden Bescheid gegenüber der Beschwerdeführerin an einer Ermächtigungsgrundlage.

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 2 BvR 2543/12
    Das Bundesverwaltungsgericht erklärte mit Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18.07 - (BVerwGE 133, 143) die Einstellungshöchstaltersgrenzen der Laufbahnverordnung vom 23. November 1995 (GVBl 1996 S. 1) in der Fassung des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GVBl S. 498) für unwirksam.

    Bezugnehmend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2009 (BVerwGE 133, 143) beantragte die Beschwerdeführerin im Mai 2009 die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 2 BvR 2543/12
    Bei einer Zurückverweisung an das Oberverwaltungsgericht müsste dieses, bevor es zu einer das Verfahren beendenden Entscheidung gelangen könnte, erst über den Antrag der Beschwerdeführerin befinden, die Berufung gemäß §§ 124 ff. VwGO zuzulassen (vgl. BVerfGE 104, 337 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 2 BvR 2543/12
    Grundlage der Festsetzung des Gegenstandswerts für das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - 6 A 1679/11

    Vereinbarkeit der Regelungen über die Höchstaltersgrenze mit dem Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 2 BvR 2543/12
    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Oktober 2012 - 6 A 1679/11 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 30. Juni 2011 - 4 K 2242/09 - und der Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 27. Oktober 2009 - 47.3.H.7-10854 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.
  • VG Münster, 30.06.2011 - 4 K 2242/09

    Rechtmäßige Versagung der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe wegen des

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2015 - 2 BvR 2543/12
    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Oktober 2012 - 6 A 1679/11 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 30. Juni 2011 - 4 K 2242/09 - und der Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 27. Oktober 2009 - 47.3.H.7-10854 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.
  • VG Münster, 07.06.2016 - 4 K 2242/09

    Lehrer; Einstellung; Beamtenverhältnis auf Probe; Höchstaltersgrenze;

    Auf die Verfassungsbeschwerde hin hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Oktober 2015 (2 BvR 2543/12) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2012 und das Urteil des Verwaltungsgerichts N. vom 30. Juni 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 2 BvR 2543/12 - festgestellt, dass der Bescheid des beklagten Landes vom 27. Oktober 2009 die Klägerin in ihren Grundrechten verletzt.

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