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   BVerfG, 07.05.1974 - 1 BvL 6/72   

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BVerfG, 07.05.1974 - 1 BvL 6/72 (https://dejure.org/1974,802)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1974 - 1 BvL 6/72 (https://dejure.org/1974,802)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1974 - 1 BvL 6/72 (https://dejure.org/1974,802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abgrenzung des Kreises von schwer Sehbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 37, 154
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 1 BvL 6/72
    Schon die Entscheidung, das Verfahren auszusetzen, um einen Spruch des Gesetzgebers abzuwarten, wäre eine andere Entscheidung als die bei Gültigkeit der Norm gebotene Klageabweisung (vgl. BVerfGE 23, 74 (78); 23, 135 (142)).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1974 - 1 BvL 6/72
    Schon die Entscheidung, das Verfahren auszusetzen, um einen Spruch des Gesetzgebers abzuwarten, wäre eine andere Entscheidung als die bei Gültigkeit der Norm gebotene Klageabweisung (vgl. BVerfGE 23, 74 (78); 23, 135 (142)).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Abgesehen davon, dass sich bei schwersten cerebralen Schäden die mit dem Merkmal einer spezifischen Sehstörung angestrebte Begrenzung des blindengeldberechtigten Personenkreises angesichts des erhöhten Risikos von Zufallsergebnissen (dazu oben aa) nach derzeitigen Erkenntnissen nicht hinreichend rechtssicher erreichen lässt (zum vorgelagerten Aspekt einer genauen Abgrenzung des begünstigten Personenkreises bereits BVerfGE 37, 154, 155, 164 f), besteht auch sonst keine Möglichkeit die genannte Differenzierung zu rechtfertigen.

    Der Senat sieht keinen hinreichenden sachlichen Grund dafür, dass zwar derjenige Blindengeld erhalten soll, der "nur" blind ist, nicht aber derjenige, bei dem zusätzlich zu seiner Blindheit noch ein Verlust oder eine schwere Schädigung des Tastsinns oder sonstiger Sinnesorgane vorliegt, bei dem aber nicht von einer deutlich stärkeren Betroffenheit des Sehvermögens gegenüber der Betroffenheit sonstiger Sinnesorgane gesprochen werden kann (im Ergebnis ebenso bereits BVerfG Beschluss vom 7.5.1974 - 1 BvL 6/72 - BVerfGE 37, 154, 165 f zur Differenzierung zwischen zu einer zu fehlendem Sehvermögen führenden Beeinträchtigung der Sehschärfe und einer vergleichbar wirkenden Einschränkung des Gesichtsfeldes).

  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Eine Gleichbehandlung, wie sie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beispielsweise für Blinde und vergleichbar Sehbehinderte vorgenommen worden ist (BVerfGE 37, 154), scheidet hier aus.
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Diese Änderung erhielt eine nachträgliche Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das in seinem Beschluß vom 7. Mai 1974 den § 24 Abs. 1 Satz 2 BSHG idF von 1969 als mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) insoweit als unvereinbar erklärte, als Personen, deren Sehvermögen trotz einer besseren Sehschärfe als 1/20 aufgrund anderer Ursachen (infolge extremer Einschränkung des Gesichtsfeldes) ebenso stark beeinträchtigt war wie das der begünstigten Personen, diesen nicht gleichgestellt wurden (BVerfGE 37, 154 f).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 49.76

    Zahlungsanspruch aus dem Gleichheitssatz - Bindung durch eine Handhabung, die ein

    Daß der Gleichheitssatz Grundlage eines Anspruchs im allgemeinen und eines Zahlungsanspruchs im besonderen sein kann, ist nicht grundsätzlich problematisch (vgl., zur Möglichkeit von Zahlungsansprüchen aus der Rechtsprechung etwa BVerfG, Urteil vom 16. März 1955 - 2 BvK 1/54 - BVerfGE 4, 144-, Beschluß vom 7. Mai 1974 - 1 BvL 6/72 - BVerfGE 37, 154, Beschluß vom 12. November 1974 - 1 BvK 505/68 - BVerfGE 38, 187 und Urteil vom 5. November 1975 - 2 BvR 193/74 - BVerfGE 40, 296 sowie BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 328.56 - BVerwGS 7, 180, Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG I C 38.74 - Buchholz 424.3 Nr. 1, Beschluß vom 20. Februar 1976 - BVerwG VII B 34.75 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 33 und Beschluß vom 1. November 1976 - BVerwG VII B 124.76 - Buchholz 451.55 Nr. 45).
  • BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79

    1. Vorlagebeschluß zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung

    Dies wäre aber eine andere Entscheidung als die Zurückweisung der Revision der Klägerin (vgl. BVerfG-Beschluß vom 7. Mai 1974 1 BvL 6/72, BVerfGE 37, 154, 163).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - L 13 SB 385/14

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "Bl" -

    Sie hat auf den Beschluss des BVerfG vom 07.05.1974 - 1 BvL 6/72 und das Urteil des LSG NRW vom 23.07.1991 - L 6 (7) V 245/90 Bezug genommen, ein Gutachten des Augenarztes Dr. W1 aus 2010 für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) vorgelegt, wonach eine psychogene Blindheit bestehe und auf Gutachten im parallelen Klageverfahren gegen die DRV (S 25 R 1428/10) verwiesen.

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.1974 (1 BvL 6/72, juris) ergibt sich nichts anderes.

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 19 BV 12.1462

    Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Erteilung eines jagdbehördlichen

    Die Bestimmung des § 94 VwGO ist entsprechend anzuwenden, wenn das Gericht durch ein anderweitiges Regelungs-, Auslegungs- oder Verwerfungsmonopol daran gehindert ist, eine bestimmte Rechtsauffassung zu vertreten, und ein Verfahren zur Klärung der entsprechenden Rechtsfrage anhängig ist oder eingeleitet wird (BVerwG vom 7.9.1989 DVBl 1990, 155: Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend die Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung für selbständig tätige Kreisräte bis zur gebotenen Ergänzung der entsprechenden Landkreissatzung; BVerfG vom 7.5.1974 BVerfGE 37, 154: Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend die Gewährung von Blindengeld bis zur Novellierung der für verfassungswidrig erklärten Blindengeldregelung; BGH vom 21.3.1980 NJW 1980, 2084: Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend die Herausgabe eines Kleingartengrundstücks bis zur Novellierung der für verfassungswidrig erklärten einschlägigen Bestimmung des Kleingartenrechts; BVerwG vom 4.5.2000 BVerwGE 123, 322: Aussetzung des Rechtsstreits betreffend die Regelung des An- und Abflugs - Flughafen Zürich - bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union betreffend die Vereinbarkeit der angewendeten deutschen Verordnung mit Europarecht; wegen weiterer Nachweise vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, RdNrn.

    Die Bestimmung des § 94 VwGO ist entsprechend anzuwenden, wenn das Gericht durch ein anderweitiges Regelungs-, Auslegungs- oder Verwerfungsmonopol daran gehindert ist, eine bestimmte Rechtsauffassung zu vertreten, und ein Verfahren zur Klärung der entsprechenden Rechtsfrage anhängig ist oder eingeleitet wird (BVerwG vom 7.9.1989 DVBl 1990, 155: Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend die Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung für selbständig tätige Kreisräte bis zur gebotenen Ergänzung der entsprechenden Landkreissatzung; BVerfG vom 7.5.1974 BVerfGE 37, 154: Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend die Gewährung von Blindengeld bis zur Novellierung der für verfassungswidrig erklärten Blindengeldregelung; BGH vom 21.3.1980 NJW 1980, 2084: Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend die Herausgabe eines Kleingartengrundstücks bis zur Novellierung der für verfassungswidrig erklärten einschlägigen Bestimmung des Kleingartenrechts; BVerwG vom 4.5.2000 BVerwGE 123, 322: Aussetzung des Rechtsstreits betreffend die Regelung des An- und Abflugs - Flughafen Zürich - bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union betreffend die Vereinbarkeit der angewendeten deutschen Verordnung mit Europarecht; wegen weiterer Nachweise vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, RdNrn.

  • BFH, 12.05.1978 - III R 18/76

    Verfassungsrechtsfrage - Einheitsbewertung - Ertragswertverfahren -

    Dies wäre aber eine andere Entscheidung als die Zurückweisung der Revision des Klägers (BVerfG-Entscheidung vom 7. Mai 1974 1 BvL 6/72, BVerfGE 37, 154 [163]).
  • SG Aachen, 18.03.2016 - S 18 SB 1110/14

    Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "Bl" ;

    Abgesehen davon, dass sich bei schwersten zerebralen Schäden die mit dem Merkmal einer spezifischen Sehstörung angestrebte Begrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises für Nachteilsausgleich einer Blindheit angesichts des erhöhten Risikos von Zufallsergebnissen nach derzeitigen Erkenntnissen nicht hinreichend rechtssicher erreichen lasse (zum vorgelagerten Aspekt einer genauen Abgrenzung des begünstigten Personenkreises bereits BVerfGE 37, 154, 155, 164 f), bestehe auch sonst keine Möglichkeit die genannte Differenzierung zu rechtfertigen.
  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 19 BV 12.1463

    Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Erteilung eines jagdbehördliche

    Die Bestimmung des § 94 VwGO ist entsprechend anzuwenden, wenn das Gericht durch ein anderweitiges Regelungs-, Auslegungs- oder Verwerfungsmonopol daran gehindert ist, eine bestimmte Rechtsauffassung zu vertreten, und ein Verfahren zur Klärung der entsprechenden Rechtsfrage anhängig ist oder eingeleitet wird (BVerwG vom 7.9.1989 DVBl 1990, 155: Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend die Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung für selbständig tätige Kreisräte bis zur gebotenen Ergänzung der entsprechenden Landkreissatzung; BVerfG vom 7.5.1974 BVerfGE 37, 154: Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend die Gewährung von Blindengeld bis zur Novellierung der für verfassungswidrig erklärten Blindengeldregelung; BGH vom 21.3.1980 NJW 1980, 2084: Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend die Herausgabe eines Kleingartengrundstücks bis zur Novellierung der für verfassungswidrig erklärten einschlägigen Bestimmung des Kleingartenrechts; BVerwG vom 4.5.2000 BVerwGE 123, 322: Aussetzung des Rechtsstreits betreffend die Regelung des An- und Abflugs - Flughafen Zürich - bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union betreffend die Vereinbarkeit der angewendeten deutschen Verordnung mit Europarecht; wegen weiterer Nachweise vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, RdNrn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1998 - 16 A 5938/95

    Blindengeld; Erblindung; Anrechnung von Pflegegeld; Wegfall des Anspruchs auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2002 - 16 A 3636/00

    Anrechnung des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf das

  • BVerwG, 24.07.1987 - 5 B 47.87

    Anrechnung von Blindenhilfe auf das Pflegegeld - Sog. Landesblindengeld als eine

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