Rechtsprechung
BVerfG, 10.08.1993 - 2 BvR 1644/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abschiebung - Abgelehnter Asylbewerber - Schweiz - Sogenannter sicherer Drittstaat - Verfassungsbeschwerde nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90
Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der …
Auszug aus BVerfG, 10.08.1993 - 2 BvR 1644/93
Bei offenem Ausgang des VerfassungsbeschwerdeVerfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 [57]; st. Rspr.).
- VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582
Zulässigkeit eines Rechtsmittelausschlusses nach § 80 AsylVfG bei Aussetzen der …
Dieser Standard beinhaltet im wesentlichen, daß der Betroffene nicht befürchten muß, von dem Drittstaat aus - und sei es über weitere Drittstaaten - letztlich in ein Land abgeschoben zu werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist oder in dem ihm aus sonstigen Gründen eine menschenrechtswidrige Behandlung droht ( BVerfG v. 10.8.1993 - 2 BvR 1644/93 ).Diesem Vorgehen könnte freilich die Frage entgegengehalten werden, ob für derartige Ermittlungen überhaupt ein hinreichender "Anfangsverdacht" bestanden hat; denn offenkundig darf der Richter die Gültigkeit eines Gesetzes nicht ohne Anhaltspunkte und gleichsam prinzipiell bezweifeln (zu fehlenden Zweifeln an der Sicherheit eines Drittstaates - Schweiz - siehe BVerfG v. 10.8.1993, 2 BvR 1644/93 ).
- BVerfG, 28.09.1993 - 2 BvQ 37/93
Folgenabwägung bei Erlaß einer einstweiligen Anordnung
Hierzu können verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 3 GG ), die sich im Eilverfahren nicht eindeutig beantworten lassen (vgl. Kammerbeschluß vom 10. August 1993 - 2 BvR 1644/93 -).