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   BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69   

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https://dejure.org/1969,558
BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69 (https://dejure.org/1969,558)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1969 - 1 BvR 42/69 (https://dejure.org/1969,558)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1969 - 1 BvR 42/69 (https://dejure.org/1969,558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Strafermäßigung anstelle von Straffreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrechte - Völlige Straffreiheit - Herabsetzung von Strafe und Nebenfolgen - Straffreiheitsgesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 230
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69
    Dafür, daß der Bundesgerichtshof die grundsätzliche Bedeutung der Meinungsfreiheit und ihre Ausstrahlungswirkung auf die allgemeinen Gesetze verkannt hätte, liegen keine Anhaltspunkte vor (BVerfGE 7, 198 (208 f.)).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69
    Falls der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG durch die Bejahung der Strafbarkeit nach § 129 StGB n. F. überhaupt berührt sein sollte, wäre dies durch höherrangige Gemeinschaftsinteressen gerechtfertigt (BVerfGE 7, 377 (397 ff.)).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69
    Da es sich insoweit um die Auslegung einfachen Rechts handelt, kann das Bundesverfassungsgericht nur prüfen, ob die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des Straffreiheitsgesetzes 1968 auf das gegen den Beschwerdeführer ergangene Urteil willkürlich war (Art. 3 Abs. 1 GG ) oder sonst spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat (BVerfGE 1, 418 (420); 11, 343 (349); 18, 85 (92 f.)).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69
    Die Strafbarkeit nach § 129 StGB wird nicht wegen einer bestimmten politischen Anschauung bejaht (BVerfGE 2, 266 (286); 5, 17 (22); 13, 46 (49)); auch wird nicht die weltanschauliche Überzeugung als solche, sondern die Beeinträchtigung erheblicher Gemeinschaftswerte und Rechtsgüter für strafbar gehalten.
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69
    Da es sich insoweit um die Auslegung einfachen Rechts handelt, kann das Bundesverfassungsgericht nur prüfen, ob die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des Straffreiheitsgesetzes 1968 auf das gegen den Beschwerdeführer ergangene Urteil willkürlich war (Art. 3 Abs. 1 GG ) oder sonst spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat (BVerfGE 1, 418 (420); 11, 343 (349); 18, 85 (92 f.)).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69
    Die Strafbarkeit nach § 129 StGB wird nicht wegen einer bestimmten politischen Anschauung bejaht (BVerfGE 2, 266 (286); 5, 17 (22); 13, 46 (49)); auch wird nicht die weltanschauliche Überzeugung als solche, sondern die Beeinträchtigung erheblicher Gemeinschaftswerte und Rechtsgüter für strafbar gehalten.
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69
    Die Strafbarkeit nach § 129 StGB wird nicht wegen einer bestimmten politischen Anschauung bejaht (BVerfGE 2, 266 (286); 5, 17 (22); 13, 46 (49)); auch wird nicht die weltanschauliche Überzeugung als solche, sondern die Beeinträchtigung erheblicher Gemeinschaftswerte und Rechtsgüter für strafbar gehalten.
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 42/69
    Da es sich insoweit um die Auslegung einfachen Rechts handelt, kann das Bundesverfassungsgericht nur prüfen, ob die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des Straffreiheitsgesetzes 1968 auf das gegen den Beschwerdeführer ergangene Urteil willkürlich war (Art. 3 Abs. 1 GG ) oder sonst spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat (BVerfGE 1, 418 (420); 11, 343 (349); 18, 85 (92 f.)).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Nicht gedeckt von Art. 4 Abs. 1 GG wird überdies ein auf weltanschaulicher Grundlage beruhendes Tätigwerden, mit dem konkrete tagespolitische Ziele verfolgt werden (BVerfGE 25, 44 [63, 64]) und das erhebliche Rechtsgüter und Gemeinschaftswerte beeinträchtigen kann (BVerfGE 25, 230 [233, 234]).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Diese wiederum liegt im Interesse der Volksgesundheit und damit eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes (vgl BVerfGE 25, 232, 247) [BVerfG 12.02.1969 - 1 BvR 42/69] .
  • VG München, 16.10.2014 - M 22 K 14.1663

    ... e.V. (...)

    So können sich etwa religiöse Vereinigungen, die auf die Umsetzung von im Widerspruch zur Verfassungsordnung des Grundgesetzes stehende Lehren hinwirken und dabei eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung einnehmen, indem sie etwa den gewaltsamen Dschihad oder die Einführung der Scharia in Deutschland propagieren, gegenüber einem staatlichen Verbot der Vereinigung auf das Grundrecht der Glaubensfreiheit nicht berufen (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2014 - 6 A 3/13- juris; BVerfGE 25, 230 (233 f); vgl. Körting, DVBl. 2014, S. 1028).
  • BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86

    Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten eines Praktikums im Studiengang

    Ebenso geklärt ist, daß die in Ausbildung und Prüfung gestellten Leistungsanforderungen nicht außer Verhältnis zu den Anforderungen des Berufs stehen dürfen, zu dem die Ausbildung hinführt, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allerdings noch nicht durch einen sich in vernünftigen Grenzen haltenden "Überschuß" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen verletzt wird (vgl. BVerfGE 13, 97 [BVerfG 17.07.1961 - 1 BvL 44/55]; 25, 236 [BVerfG 12.02.1969 - 1 BvR 42/69]).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 3.85

    Seuchengesetz - Arbeit mit Krankheitserregern - Erlaubnis - Approbierter Arzt

    Bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung der umstrittenen Erlaubnisbeschränkung ändert sich aber auch nichts Entscheidendes, wenn von einer Berufszulassungsbeschränkung mit der Begründung ausgegangen wird, daß der Gesetzgeber dadurch, daß er die Durchführung von Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Krankheiten nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 BSeuchG dem Berufsbild des Arztes zugeordnet hat, das Recht der Berufswahl des Mikrobiologen in diesem Bereich verengt oder teilweise ausschließt (BVerfGE 21, 173 ; 25, 236 [BVerfG 12.02.1969 - 1 BvR 42/69]).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 1 B 140.86

    Gesetzesgrundlage für Verordnungen über Meisterprüfungen - Verletzung

    Hiergegen bestehen auch deswegen keine durchgreifenden Bedenken, weil im Handwerksrecht ein "sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuß an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen" hinzunehmen ist (BVerfGE 13, 97 [BVerfG 17.07.1961 - 1 BvL 44/55]; 25, 236 [BVerfG 12.02.1969 - 1 BvR 42/69]).
  • BVerwG, 27.11.1973 - I C 15.65

    Ausbildung jenseits des üblichen Ausbildungsgangs

    Für den Gesetzgeber kann es sich bei genereller Neuregelung eines Berufes zwar gebieten, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen zu erlassen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt hatten (BVerfGE 13, 97; 21, 173; 22, 275 [BVerfG 25.07.1967 - 1 BvR 585/62]; 25, 236 [BVerfG 12.02.1969 - 1 BvR 42/69]; 32, 1).
  • BVerwG, 27.11.1973 - I C 14.65

    Antrag auf Eintragung in die Architektenliste eines Architekten - Voraussetzungen

    Für den Gesetzgeber kann es sich bei genereller Neuregelung eines Berufes zwar gebieten, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen zu erlassen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt hatten (BVerfGE 13, 97; 21, 173; 22, 275 [BVerfG 25.07.1967 - 1 BvR 585/62]; 25, 236 [BVerfG 12.02.1969 - 1 BvR 42/69]; 32, 1).
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