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BVerfG, 12.10.2017 - 1 BvR 2500/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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§ 34a Abs 3 BVerfGG
Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde - Fehlen besonderer, für eine Auslagenerstattung sprechender Billigkeitsgesichtspunkte - rewis.io
Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde - Fehlen besonderer, für eine Auslagenerstattung sprechender Billigkeitsgesichtspunkte
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der Auslagenerstattung nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde - Fehlen besonderer, für eine Auslagenerstattung sprechender Billigkeitsgesichtspunkte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 21.10.2015 - 1 BvR 2500/15
- BVerfG, 12.10.2017 - 1 BvR 2500/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96
Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei …
Auszug aus BVerfG, 12.10.2017 - 1 BvR 2500/15
Dies gilt auch, wenn sie, wie hier, nicht zur Entscheidung angenommen wurde (vgl. BVerfGE 36, 89 ; BVerfGK 7, 283 ). - BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 12.10.2017 - 1 BvR 2500/15
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr, vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ). - BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90
Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 12.10.2017 - 1 BvR 2500/15
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr, vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
- BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12
Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - …
Auszug aus BVerfG, 12.10.2017 - 1 BvR 2500/15
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr, vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ). - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung
Auszug aus BVerfG, 12.10.2017 - 1 BvR 2500/15
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr, vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ). - BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 12.10.2017 - 1 BvR 2500/15
Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr, vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ). - BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 677/72
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 12.10.2017 - 1 BvR 2500/15
Dies gilt auch, wenn sie, wie hier, nicht zur Entscheidung angenommen wurde (vgl. BVerfGE 36, 89 ; BVerfGK 7, 283 ). - BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53
Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft