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   BVerfG, 16.08.2017 - 1 BvR 1547/17   

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https://dejure.org/2017,31826
BVerfG, 16.08.2017 - 1 BvR 1547/17 (https://dejure.org/2017,31826)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.2017 - 1 BvR 1547/17 (https://dejure.org/2017,31826)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 2017 - 1 BvR 1547/17 (https://dejure.org/2017,31826)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfebegehren in einer grundsicherungsrechtlichen Angelegenheit

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfebegehren in einer grundsicherungsrechtlichen Angelegenheit

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2 ; GOBVerfG § 40 Abs. 3
    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfebegehren in einer grundsicherungsrechtlichen Angelegenheit

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Teilweise Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2017 - 1 BvR 1547/17
    Gegen die Annahme, dass die Voraussetzungen vorlagen, unter denen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 5, 176 ; BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R -, SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 Rn. 9 f.) ausnahmsweise von der Bestellung eines besonderen Vertreters abgesehen werden durfte, bestehen allerdings Bedenken.
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2017 - 1 BvR 1547/17
    Gegen die Annahme, dass die Voraussetzungen vorlagen, unter denen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 5, 176 ; BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 23/11 R -, SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 Rn. 9 f.) ausnahmsweise von der Bestellung eines besonderen Vertreters abgesehen werden durfte, bestehen allerdings Bedenken.
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