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   BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88   

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https://dejure.org/1992,3525
BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88 (https://dejure.org/1992,3525)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.1992 - 1 BvR 752/88 (https://dejure.org/1992,3525)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 1992 - 1 BvR 752/88 (https://dejure.org/1992,3525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Satzung der Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusatzversorgung - Lebensversicherung - Anrechnung - Satzung der Zusatzversorgungsanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 479
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen ungleich zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 75, 382 [393]; 76, 256 [329 f.]; 82, 126 [146]).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen ungleich zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 75, 382 [393]; 76, 256 [329 f.]; 82, 126 [146]).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen ungleich zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 75, 382 [393]; 76, 256 [329 f.]; 82, 126 [146]).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88
    Art. 3 Abs. 1 GG ist auch dann verletzt, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung von Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]; 70, 230 [240]; 74, 129 [149]).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88
    Art. 3 Abs. 1 GG ist auch dann verletzt, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung von Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]; 70, 230 [240]; 74, 129 [149]).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen ungleich zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 75, 382 [393]; 76, 256 [329 f.]; 82, 126 [146]).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88
    Art. 3 Abs. 1 GG ist auch dann verletzt, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung von Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 [374]; 70, 230 [240]; 74, 129 [149]).
  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88
    Wegen der Einzelheiten wird auf den beiliegenden Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1991 ( 1 BvR 825/88) verwiesen.
  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 242/85

    Berücksichtigung einer Lebensversicherung bei der Berechnung einer

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 752/88
    Zur Begründung verwies es im wesentlichen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1987 (- IVa ZR 242/85 -, NJW-RR 1987, S. 1026 f.).
  • BVerfG, 17.09.1992 - 1 BvR 1104/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Satzung der Zusatzversorgungsanstalt des Bundes

    Im beigefügten Beschluß der erkennenden Kammer vom 17. September 1992 (- 1 BvR 752/88 - NJW-RR 1993, 479 -) wird ausgeführt, daß § 56 Abs. 2 VBLS nicht dadurch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, daß bei befreienden Lebensversicherungen in Ansehung der Zusatzversorgung eine Dynamisierung fingiert wird.
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