Rechtsprechung
BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten - Wolters Kluwer
Substantiierungsanforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde; Behinderung des Bundesverfassungsgerichts durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden
- rewis.io
Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Substantiierungsanforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde; Behinderung des Bundesverfassungsgerichts durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 31.08.2015 - 42 C 33/15
- LG Hamburg, 11.11.2015 - 311 T 65/15
- LG Hamburg, 15.12.2015 - 311 T 65/15
- BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06
Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende …
Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 ).
- BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen, durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 ).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Die Beschwerdebegründung erfüllt in Bezug auf keines der als verletzt gerügten Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechte die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an sie zu stellenden Substantiierungsanforderungen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Die Beschwerdebegründung erfüllt in Bezug auf keines der als verletzt gerügten Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechte die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an sie zu stellenden Substantiierungsanforderungen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr). - BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Auslieferung nach Indien
Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr). - BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03
Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer …
Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Insbesondere ist die Annahme nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; BVerfGK 12, 189 ; stRspr). - BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Die Beschwerdebegründung erfüllt in Bezug auf keines der als verletzt gerügten Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechte die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an sie zu stellenden Substantiierungsanforderungen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr). - BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16
Die Beschwerdebegründung erfüllt in Bezug auf keines der als verletzt gerügten Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechte die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an sie zu stellenden Substantiierungsanforderungen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr). - BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach …
- BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen …
- BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04
Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer …
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04
Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche …
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87
Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
- BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00
Verhängung einer Missbrauchsgebühr wegen erfolgloser Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1559/99
Verhängung einer Mißbrauchsgebühr
- BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1204/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr …
Von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfGE 88, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 2016 - 1 BvR 134/16 -, Rn. 7 m.w.N.; stRspr).