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   BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12   

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https://dejure.org/2013,6773
BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12 (https://dejure.org/2013,6773)
BVerfG, Entscheidung vom 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12 (https://dejure.org/2013,6773)
BVerfG, Entscheidung vom 20. März 2013 - 2 BvR 1202/12 (https://dejure.org/2013,6773)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis der fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde sowie zu den Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag iSd § 93 Abs 2 BVerfGG - hier: Fehlen des Verschuldens iSd § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht hinreichend dargelegt - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. einer allein die Verfassungsbeschwerdeschrift betreffenden Wiedereinsetzung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis der fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde sowie zu den Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag iSd § 93 Abs 2 BVerfGG - hier: Fehlen des Verschuldens iSd § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht hinreichend dargelegt - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG § 93d Abs. 1 S. 3
    Verfassungsbeschwerde bzgl. einer allein die Verfassungsbeschwerdeschrift betreffenden Wiedereinsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12
    Dazu müssen dem Bundesverfassungsgericht die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Unterlagen, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet ist, vorgelegt oder durch detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis gebracht werden (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12
    Dazu müssen dem Bundesverfassungsgericht die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Unterlagen, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet ist, vorgelegt oder durch detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis gebracht werden (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12
    Hinsichtlich des angegriffenen Beschlusses vom 22. März 2011, mit dem über den Eilantrag des Beschwerdeführers entschieden wurde (Nr. 2. des Rubrums), trifft es allerdings zu, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt ist, wenn das angerufene Gericht auf einen Eilantrag, der die Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme betrifft, nicht unverzüglich tätig wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, NJW 1994, S. 3087 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12
    Hinsichtlich des angegriffenen Beschlusses vom 22. März 2011, mit dem über den Eilantrag des Beschwerdeführers entschieden wurde (Nr. 2. des Rubrums), trifft es allerdings zu, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt ist, wenn das angerufene Gericht auf einen Eilantrag, der die Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme betrifft, nicht unverzüglich tätig wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, NJW 1994, S. 3087 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12
    Das muss innerhalb der Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde geschehen (vgl. BVerfGE 21, 359 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23

    Zur Begründung sind die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfGK 20, 249 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2013 - 2 BvR 1202/12 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 90/15
    Dem Verfassungsgerichtshof sind mit der Verfassungsbeschwerde die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegenden Rechtsschutzanträge sowie andere Unterlagen, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig oder nicht offensichtlich unbegründet ist, vorzulegen oder durch detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 112, 304 - Juris Rn. 42; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20.3.2013 - 2 BvR 1202/12 -, Juris Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3.9.2014 - 1 BvR 3353/13 -, Juris Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12.11.2012 - 2 BvR 2412/12 -, Juris Rn. 6).
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