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   BVerfG, 21.04.2018 - 1 BvR 2684/17   

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https://dejure.org/2018,12048
BVerfG, 21.04.2018 - 1 BvR 2684/17 (https://dejure.org/2018,12048)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2018 - 1 BvR 2684/17 (https://dejure.org/2018,12048)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2018 - 1 BvR 2684/17 (https://dejure.org/2018,12048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Versagung der Auslagenerstattung nach Rücknahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen nach Rücknahme der Verfassungsbescherde

  • rewis.io

    Versagung der Auslagenerstattung nach Rücknahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen nach Rücknahme der Verfassungsbescherde

  • datenbank.nwb.de

    Versagung der Auslagenerstattung nach Rücknahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zurückgenommene Verfassungsbeschwerde - und die Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2018 - 1 BvR 2684/17
    Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Frage, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich war und unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage geklärt worden ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2018 - 1 BvR 2684/17
    Mit Blick auf die Funktion und die Tragweite verfassungsgerichtlicher Entscheidungen kommt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Frage, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich war und unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage geklärt worden ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

  • BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen nach

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2018 - 1 BvR 2684/17
    Danach ist über die Erstattung nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden und eine Gesamtwürdigung aller bekannten Umstände vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2).
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