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BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 368/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Asylfolgeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Willkürverbot - Asylfolgeverfahren - Vorbringen eines Asylbewerbers - Erfolgloser Antrag - Wiedereinsetzung zu den vorigen Stand - Versäumung der Klagefrist
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.12.1993 - 21 X 72.93
- BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 368/94
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 49
- NVwZ-RR 1994, 41
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 368/94
a) Das Bundesverfassungsgericht ist nicht dazu berufen, Entscheidungen anderer Gerichte einer allgemeinen inhaltlichen Prüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<). - BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 368/94
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >347<; 81, 142 >155<), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG ). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 368/94
Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 >7<; 42, 64 >74<; 62, 189 >192<).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 368/94
Hinzu kommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung entweder unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht oder zu einem Ergebnis führt, das der Situation, der sie gerecht werden soll, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 81, 208 >215 f.<; 87, 273 >278 f.<). - BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 368/94
Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 >7<; 42, 64 >74<; 62, 189 >192<). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 368/94
Hinzu kommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung entweder unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht oder zu einem Ergebnis führt, das der Situation, der sie gerecht werden soll, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 81, 208 >215 f.<; 87, 273 >278 f.<). - BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 368/94
Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 >7<; 42, 64 >74<; 62, 189 >192<). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 368/94
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >347<; 81, 142 >155<), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 19 A 1650/99
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines äthiopischen Staatsbürgers …
Sie hat zwar Rechtssätze in den von ihr angeführten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 368/94 -, NVwZ 1994, Beilage Nr. 7, S. 49 f., und des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 -, DVBl 1998, 1085 f., bezeichnet, von denen das Urteil des Verwaltungsgerichts abweichen soll.