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   BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09   

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BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09 (https://dejure.org/2009,3209)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09 (https://dejure.org/2009,3209)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 (https://dejure.org/2009,3209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 41, 19 GG; § 32 BVerfGG; §§ 28, 48, 49 BWahlG

  • Bundesverfassungsgericht

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs - Kontrolle von Wahlfehlern erst im nachfolgenden Wahlprüfungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Bundeswahlausschusses bzgl. der Anerkennung einer Partei im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Erfordernis substantiierter Darlegung der Voraussetzungen durch den Antragsteller für den Erlass einer ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 48; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 41; ; BWG § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Vorfeld einer Bundestagswahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Anträge auf Wahlzulassung nicht erfolgreich

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 148
  • NVwZ 2009, 1367
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
    Die Wahl im großräumigen Flächenstaat erfordert eine Fülle von Einzelentscheidungen zahlreicher Wahlorgane (vgl. BVerfGE 14, 154 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
    Damit werde die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Wahlprüfungsverfahren den angegriffenen Beschluss des Deutschen Bundestages nicht nur in formeller Hinsicht und darauf, ob Vorschriften des materiellen Rechts zutreffend angewandt worden sind (vgl. BVerfGE 97, 317 ), sondern auch, ob das angewandte Wahlgesetz mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfGE 16, 130 ; 21, 200 ; 34, 81 ; BVerfG, Urteil vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 -, NVwZ 2009, S. 708 ).

    Etwaige Grundrechtsverstöße stellt es fest und zieht aus ihnen, soweit sie sich möglicherweise auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben, Folgerungen für die Gültigkeit der Wahl (vgl. BVerfGE 34, 81 ).

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90

    Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Gleiches gilt für Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Gleiches gilt für Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
    Der reibungslose Ablauf einer Parlamentswahl kann nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und im Übrigen einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 16, 128 ).

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • BVerfG, 28.11.1990 - 2 BvQ 18/90
    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]).

    Gleiches gilt für Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).

  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77

    Unzulässigkeit der Ablehnung von Bundestagsabgeordneten im Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
    Damit werde die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ).

    Zu § 50 BWahlG a.F., der Vorgängerregelung zu § 49 BWahlG, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt, dass diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise ausschließe (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) und der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG ausreichend gewährleistet sei (vgl. BVerfGE 34, 81 ; 46, 196 ).

  • BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09

    Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
    Gleiches gilt für Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff. ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]; Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7).

    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
    Die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten ist nicht hinreichend aufgezeigt, wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine solche Verletzung ausscheidet und die Verfassungsbeschwerde sich mit den Gründen hierfür nicht auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66

    Briefwahl I

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05

    Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18.

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

  • BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98

    Ablehnung einer eA wegen Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer

  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84

    Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

  • BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93

    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa-

  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96

    Überhang-Nachrücker

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Ihr reibungsloser Ablauf kann nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und einer nach der Wahl stattfindenden Prüfung vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfGK 16, 148 ).

    Vor allem aber gebieten Sinn und Zweck der Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ; 83, 156 ; 89, 243 ; BVerfGK 16, 148 ) keine - auch keine auf das unmittelbare Umfeld einer Wahl beschränkte - Nachrangigkeit der abstrakten Normenkontrolle.

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    a) In Wahlangelegenheiten können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, grundsätzlich nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014, Vf. 56-IV-14 [HS]/ 57-IV-14 [e.A.], st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960, BVerfGE 11, 329; Beschluss vom 27. Juni 1962, BVerfGE 14, 154 [155]; Beschluss vom 15. Mai 1963, BVerfGE 16, 128 [130]; Beschluss vom 15. Dezember 1986, BVerfGE 74, 96 [101]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris; Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 - juris; Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris; Urteil vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19 - juris).

    Die Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung von Landeslisten gemäß § 28 SächsWahlG ist eine im Rahmen der Vorbereitung der Wahl ergehende, sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehende Einzelentscheidung (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014 - 56-IV-14 [HS]/57-IV-14 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris Rn. 4; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 - juris Rn. 6; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris Rn. 5; vgl. auch Hahlen in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl., § 49 Rn. 7), in Bezug auf die die Verfassungsbeschwerde wegen des Vorranges der Wahlprüfung im Regelfall ausgeschlossen ist.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Dieser außerordentliche Rechtsbehelf (Glauben, in: Grimm/Caesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 82 Rn. 18), der als Spezialregelung anderen Rechtsschutzmöglichkeiten vor dem Verfassungsgerichtshof, insbesondere auch der Verfassungsbeschwerde zwar grundsätzlich vorgeht (vgl. zu Art. 41 GG BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, NVwZ 2009, 1367), gilt nur für Wahlen zum Landtag.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Dieser außerordentliche Rechtsbehelf (Glauben, in: Grimm/Caesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 82 Rn. 18), der als Spezialregelung anderen Rechtsschutzmöglichkeiten vor dem Verfassungsgerichtshof, insbesondere auch der Verfassungsbeschwerde zwar grundsätzlich vorgeht (vgl. zu Art. 41 GG BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, NVwZ 2009, 1367), gilt nur für Wahlen zum Landtag.
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten ist nicht hinreichend aufgezeigt, wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine solche Verletzung ausscheidet und die Verfassungsbeschwerde dem nichts entgegensetzt (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2015 - VGH B 14/15

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung eines Neuzuschnitts einzelner Wahlkreise

    Der Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens besteht nur in dem Umfang, wie ihn der Regelungsgehalt des § 57 des Landeswahlgesetzes - LWahlG - aufnimmt, d.h. für wahlorganisatorische Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (vgl. entsprechend BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, NVwZ 2009, 1367 f. m.w.N.; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, § 48 Rn. 41).

    Insoweit ist eine Verfassungsbeschwerde durch den außerordentlichen Rechtsbehelf der Wahlprüfungsbeschwerde ausgeschlossen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 11. Februar 2014 - VGH B 6/14 u.a. -, juris, Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, NVwZ 2009, 1367).

    Sie können zwar im Wahlprüfungsverfahren inzidenter angegriffen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, NVwZ 2009, 1367 [1368] m.w.N.; Glauben, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2014, Art. 82 Rn. 22).

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin

    Die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten ist nicht hinreichend aufgezeigt, wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine solche Verletzung ausscheidet und die Verfassungsbeschwerde sich mit den Gründen hierfür nicht auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 102, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Umfangreichere Sachverhaltsermittlungen und die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen wären kaum ohne erhebliche Auswirkungen auf die fristgerechte Durchführung des Wahlverfahrens möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, Rn. 5).

    Daher ist es von Verfassungs wegen unbedenklich, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während der Vorbereitung und Durchführung der Wahl eingeschränkt ist und die Kontrolle von Wahlfehlern regelmäßig einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; 151, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 und vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 und 2 BvQ 50/09 -, [...]).

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher wegen der Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag angerufen werden (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 28, 214 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, [...]; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 und 2 BvQ 50/09 -, [...]).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20

    Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur

    Eine Sperrwirkung besteht daher nur in dem vom Regelungsgehalt des § 57 LWahlG erfassten Umfang und damit für wahlorganisatorische Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (VerfGH RP, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - VGH B 14/15 -, AS 44, 156 [160 f.]; vgl. entsprechend BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, NVwZ 2009, 1367 f.; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge [Hrsg.], BVerfGG, § 48 Rn. 41, 43 [Juli 2020]).

    Sie können zwar im Wahlprüfungsverfahren inzidenter angegriffen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, NVwZ 2009, 1367 [1368] m.w.N.; Glauben, in: Brocker/Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2014, Art. 82 Rn. 22).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20

    Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona,

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2021 - 3 MB 6/21

    Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20

    Gegen eine Allgemeinverfügung, mit der bestimmte Regelungen für den Ablauf einer

  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 1698/12

    Zwangsmedikation eines untergebrachten Betreuten auf Grundlage von § 1906 BGB aF

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2014 - VGH B 6/14

    Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes zu Angaben über

  • VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14

    Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung

  • SG Hannover, 21.09.2016 - S 61 KA 151/16
  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 3/16

    Die Wahlprüfungsbeschwerde der Landesorganisation Bremen der SPD ist unzulässig

  • VG Lüneburg, 15.08.2016 - 5 B 120/16

    Einstweilige Anordnung; Exklusivität der Wahlprüfung; Kommunalwahl; Wahlliste;

  • VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09

    Einstweilige Anordnung währen des Wahlverfahrens

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 88-IV-09
  • VG Bremen, 16.03.2011 - 1 V 152/11

    Nichtzulassung einer namensgleichen Partei - Eilrechtsschutz; Vorfeld der Wahl;

  • VG Schleswig, 09.09.2021 - 6 B 35/21

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des

  • VG Hamburg, 03.12.2019 - 5 E 5549/19
  • VG Hamburg, 27.11.2023 - 5 E 5033/23

    Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung eines Studierenden als Kandidat zur Wahl des

  • VG Hamburg, 29.11.2018 - 15 E 5993/18

    Verbot der Zulassung einer konkurrierenden Wahlliste bei ähnlichem Namen nach

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