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   BVerfG, 25.01.1989 - 2 BvR 2058/83   

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https://dejure.org/1989,24183
BVerfG, 25.01.1989 - 2 BvR 2058/83 (https://dejure.org/1989,24183)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1989 - 2 BvR 2058/83 (https://dejure.org/1989,24183)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1989 - 2 BvR 2058/83 (https://dejure.org/1989,24183)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 07.02.2007 - V B 161/05

    NZB: sog. Schichtzettel im Taxigewerbe

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG kommt Vertrauensschutz allenfalls bei der Änderung einer gefestigten Rechtsprechung in Betracht (BVerfG-Beschluss vom 25. Januar 1989 2 BvR 2058/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 395).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1196/88

    Grenzen des Rechtsstaatsgebots und des Vertrauensschutzes

    Voraussetzung fur einen Vertrauensschutz ist jedoch regelmäßig, daß der Betroffene sein Vertrauen betätigt, d.h. sich in seinem Verhalten auf die Vertrauensbasis eingerichtet hat (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluß vom 25. Januar 1989 - 2 BvR 2058/83 -, HFR 1989, 395; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1983 - 8 C 91/82 -, NVwZ 1984, 716 [717] m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2007 - V B 162/05

    Anweisungen in einer Betriebsprüfungskartei als bindende Zusage; Bestehen einer

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG kommt Vertrauensschutz allenfalls bei der Änderung einer gefestigten Rechtsprechung in Betracht (BVerfG-Beschluss vom 25. Januar 1989 2 BvR 2058/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 395).
  • BFH, 13.06.2002 - IX B 25/02

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Grundsätzliche Bedeutung -

    Sie heben zwar einen Rechtssatz des BVerfG in seinen Beschlüssen vom 16. Dezember 1981 1 BvR 898, 1132, 1150, 1333, 1181/79, 83, 416/80, 1117/79 und 603/80 (BVerfGE 59, 128, 164, unter C. IV. der Gründe) und vom 25. Januar 1989 2 BvR 2058/83 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 395 f.) hervor, wonach die Änderung einer feststehenden Rechtsprechung gegen das Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen kann.
  • BFH, 19.09.1996 - X B 226/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, daß auch die Änderung einer feststehenden Rechtsprechung gegen das Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen kann (Beschluß vom 25. Januar 1989 2 BvR 2058/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1989, 395).
  • VG Gießen, 17.10.2005 - 6 G 2144/05

    Führen eines Fahrzeugs innerhalb Deutschlands unter Verwendung einer

    Grundsätzlich können daher auch Tatsachen berücksichtigt werden, die vor Erteilung der Fahrerlaubnis lagen, soweit dem nicht das verfassungsrechtlich verankerte Gebot des Vertrauensschutzes und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 25.01.1989, - 2 BvR 2058/83 -, juris) entgegen stehen.
  • VG Gießen, 10.10.2005 - 6 G 1453/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zur Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis

    Grundsätzlich können daher auch Tatsachen berücksichtigt werden, die vor Erteilung der Fahrerlaubnis lagen, soweit dem nicht das verfassungsrechtlich verankerte Gebot des Vertrauensschutzes und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 25.01.1989, - 2 BvR 2058/83 -, juris) entgegen stehen.
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