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   BVerfG, 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93   

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https://dejure.org/1995,6246
BVerfG, 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93 (https://dejure.org/1995,6246)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93 (https://dejure.org/1995,6246)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 1 BvR 2225/93 (https://dejure.org/1995,6246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels gegenwärtiger Betroffenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtaufnahme bisher verordneter Arzneimittel - Positivliste - Grundrechte - Rechtsschutz

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1606
  • NVwZ 1995, 783 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93
    Soweit die Beschwerdeführerinnen rügen, ihnen würden im Verfahren zur Erstellung der Vorschlagsliste und damit im Verfahren vor Erlaß der Rechtsverordnung nach § 34 a SGB V durch § 92 a Abs. 7 Satz 6 SGB V sowie § 3 der Verordnung über die Tätigkeit des Instituts "Arzneimittel in der Krankenversicherung" vom 7. April 1993 Beteiligungsrechte (Anhörungs-, Informations- und Akteneinsichtsrechte; Recht auf Begründung) "versperrt" mit der Folge, daß ihnen wirkungsvoller Rechtsschutz auch im Verfahren versagt werde, wirft die Verfassungsbeschwerde keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93 a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 30 ,65, m.w.N.; 84, 34 ,45,) erörtert worden sind.

    Ob und inwieweit Garantien für das Verwaltungsverfahren grundrechtlich gefordert sind, richtet sich zum einen nach Art und Intensität des Grundrechtseingriffs, zum anderen danach, inwieweit der Grundrechtsschutz durch die nachträgliche Kontrolle der Gerichte gewährleistet ist (BVerfGE 84, 34 ,46,).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93
    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen hat (BVerfGE 1, 97 ,102,; 60, 360 ,371,; 74, 297 ,319,), muß die nachteilige Betroffenheit gegenwärtig ("aktuell") sein.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93
    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen hat (BVerfGE 1, 97 ,102,; 60, 360 ,371,; 74, 297 ,319,), muß die nachteilige Betroffenheit gegenwärtig ("aktuell") sein.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93
    Soweit die Beschwerdeführerinnen rügen, ihnen würden im Verfahren zur Erstellung der Vorschlagsliste und damit im Verfahren vor Erlaß der Rechtsverordnung nach § 34 a SGB V durch § 92 a Abs. 7 Satz 6 SGB V sowie § 3 der Verordnung über die Tätigkeit des Instituts "Arzneimittel in der Krankenversicherung" vom 7. April 1993 Beteiligungsrechte (Anhörungs-, Informations- und Akteneinsichtsrechte; Recht auf Begründung) "versperrt" mit der Folge, daß ihnen wirkungsvoller Rechtsschutz auch im Verfahren versagt werde, wirft die Verfassungsbeschwerde keine Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93 a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), die nicht schon in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 30 ,65, m.w.N.; 84, 34 ,45,) erörtert worden sind.
  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93
    Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen hat (BVerfGE 1, 97 ,102,; 60, 360 ,371,; 74, 297 ,319,), muß die nachteilige Betroffenheit gegenwärtig ("aktuell") sein.
  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 879/90

    Effektivität des Rechtsschutzes vor Inkrafttreten einer Rechtsverordnung -

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 1 BvR 2225/93
    So ist im Hinblick auf die Nichtannahmeentscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 1991 ( 1 BvR 879/90; veröffentlicht in NJW 1992, S. 735 ), die sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 21. Februar 1990 befaßt hat, zweifelhaft, ob die mit der Verfassungsbeschwerde vorgebrachte Rüge, eine Nichtaufnahme bisher verordnungsfähiger Arzneimittel in die sogenannte Positivliste verletze Grundrechte, bei verfassungsgerichtlicher Prüfung wirklich durchgriffe.
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