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   BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78   

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https://dejure.org/1980,1013
BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78 (https://dejure.org/1980,1013)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.1980 - 1 BvR 159/78 (https://dejure.org/1980,1013)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 1980 - 1 BvR 159/78 (https://dejure.org/1980,1013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 53, 362
  • NJW 1980, 1448
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
    Selbst wenn zugunsten des Beschwerdeführers davon ausgegangen wird, daß die beanstandete Wettbewerbsverzerrung verfassungsrechtlich auf die Dauer nicht tragbar erschien, so stand dem Gesetzgeber doch zur Beseitigung dieses Zustandes ein zeitlicher Spielraum zu (vgl. BVerfGE 33, 171 [189 f.]; 43, 291 [321]; 45, 187 [252]), zumal nach Einführung des Mehrwertsteuersystems ein Teil der Mandanten der freiberuflichen Notare vorsteuerabzugsberechtigt geworden war und das badenwürttembergische Justizministerium noch im Jahre 1973 bei einer Gegenüberstellung der Umsätze der Bezirksnotare und der anderen Notare keine Anhaltspunkte für eine Benachteiligung der freiberuflichen Notare hatte feststellen können.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
    Selbst wenn zugunsten des Beschwerdeführers davon ausgegangen wird, daß die beanstandete Wettbewerbsverzerrung verfassungsrechtlich auf die Dauer nicht tragbar erschien, so stand dem Gesetzgeber doch zur Beseitigung dieses Zustandes ein zeitlicher Spielraum zu (vgl. BVerfGE 33, 171 [189 f.]; 43, 291 [321]; 45, 187 [252]), zumal nach Einführung des Mehrwertsteuersystems ein Teil der Mandanten der freiberuflichen Notare vorsteuerabzugsberechtigt geworden war und das badenwürttembergische Justizministerium noch im Jahre 1973 bei einer Gegenüberstellung der Umsätze der Bezirksnotare und der anderen Notare keine Anhaltspunkte für eine Benachteiligung der freiberuflichen Notare hatte feststellen können.
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
    Selbst wenn zugunsten des Beschwerdeführers davon ausgegangen wird, daß die beanstandete Wettbewerbsverzerrung verfassungsrechtlich auf die Dauer nicht tragbar erschien, so stand dem Gesetzgeber doch zur Beseitigung dieses Zustandes ein zeitlicher Spielraum zu (vgl. BVerfGE 33, 171 [189 f.]; 43, 291 [321]; 45, 187 [252]), zumal nach Einführung des Mehrwertsteuersystems ein Teil der Mandanten der freiberuflichen Notare vorsteuerabzugsberechtigt geworden war und das badenwürttembergische Justizministerium noch im Jahre 1973 bei einer Gegenüberstellung der Umsätze der Bezirksnotare und der anderen Notare keine Anhaltspunkte für eine Benachteiligung der freiberuflichen Notare hatte feststellen können.
  • BFH, 10.11.1977 - V R 115/74

    Beruflich selbständiger Notar ist Unternehmer

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
    Der Bundesfinanzhof hielt in der angegriffenen Entscheidung vom 10. November 1977 (BStBl. II 1978 S. 80) an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, daß die Umsätze der freiberuflichen Notare der Umsatzsteuer unterliegen.
  • BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 760/68

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde nach Rechtsänderung und Straferlaß

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
    Daher verbleiben für die künftige steuerrechtliche Praxis keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr, die im Rahmen des anhängigen Verfahrens zu klären wären (vgl. BVerfGE 37, 305 [310]; 38, 206 [211]; 40, 233 [236]; vgl. ferner den unveröffentlichten Beschluß vom 4. Juli 1978 - 1 BvR 135/71 - zur unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung der früheren, im wesentlichen gleichartigen Leistungen der Amtsgerichte und der Notare).
  • BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67

    Voraussetzungsn für die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
    Daher verbleiben für die künftige steuerrechtliche Praxis keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr, die im Rahmen des anhängigen Verfahrens zu klären wären (vgl. BVerfGE 37, 305 [310]; 38, 206 [211]; 40, 233 [236]; vgl. ferner den unveröffentlichten Beschluß vom 4. Juli 1978 - 1 BvR 135/71 - zur unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung der früheren, im wesentlichen gleichartigen Leistungen der Amtsgerichte und der Notare).
  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvR 370/72

    Schwerer Nachteil i.S. von § 93a Abs. 4 BVerfGG bei der Streitwertbemessung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
    Daher verbleiben für die künftige steuerrechtliche Praxis keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr, die im Rahmen des anhängigen Verfahrens zu klären wären (vgl. BVerfGE 37, 305 [310]; 38, 206 [211]; 40, 233 [236]; vgl. ferner den unveröffentlichten Beschluß vom 4. Juli 1978 - 1 BvR 135/71 - zur unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung der früheren, im wesentlichen gleichartigen Leistungen der Amtsgerichte und der Notare).
  • BVerfG, 04.07.1978 - 1 BvR 135/71
    Auszug aus BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
    Daher verbleiben für die künftige steuerrechtliche Praxis keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr, die im Rahmen des anhängigen Verfahrens zu klären wären (vgl. BVerfGE 37, 305 [310]; 38, 206 [211]; 40, 233 [236]; vgl. ferner den unveröffentlichten Beschluß vom 4. Juli 1978 - 1 BvR 135/71 - zur unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung der früheren, im wesentlichen gleichartigen Leistungen der Amtsgerichte und der Notare).
  • BFH, 20.02.1953 - V 57/51 U

    Umsatzsteuerpflicht eines Bezirksnotars für Einnahmen wegen Ratserteilung und

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
    Treffe es zu, daß auch die beamteten Notare entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und Rechtsprechung (vgl. Gutachten des Reichsfinanzhofs, RStBl. I 1942 S. 1057; BFH, BStBl. III 1953 S. 123) im Rahmen ihrer beurkundenden und beglaubigenden Tätigkeit als freiberufliche Unternehmer zu behandeln seien, beruhe ihre Freistellung von der Umsatzsteuer auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung; eine rechtsverletzende Gleichbehandlung könne aber der Beschwerdeführer nicht verlangen.
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