Rechtsprechung
BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unzulässigkeit einer Richtervorlage - Vorlagebeschluß - Vorlegendes Gericht - Anderes Ergebnis - Begründung des Ergebnisses
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG München, 08.07.1992 - M 18 K 91.700
- BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
Auszug aus BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Das vorlegende Gericht hält Art. 2 des 2. AFWoÄndG mit Art. 3 Abs. 1 GG unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1988 (BVerfGE 78, 249 ) für nicht vereinbar, soweit er Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in Bayern für die Zeit vom 1. Januar 1991 bis 31. Dezember 1991 war.Hieraus läßt sich nicht entnehmen, daß der Bundesgesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 78, 249 ,286 ff.,) gesetzte Frist zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe umgehen wollte.
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
Heilpraktikergesetz
Auszug aus BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Eine Auslegung der Vorschrift dahingehend, daß ihr ein rein deklaratorischer Charakter zukommt, wäre verfassungsrechtlich unbedenklich, zumal die Gültigkeit der Rechtsverordnungen vom Fortbestand ihrer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht abhängt (vgl. BVerfGE 78, 179 ,198,). - BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
Normenkontrolle I
Auszug aus BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Für die Verwerfung einer Verordnung wegen Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht aber ist das vorlegende Gericht zuständig (vgl. BVerfGE 1, 184 ,197 ff.,).
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO
Auszug aus BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Ist eine verfassungskonforme Auslegung der Norm möglich, so bleibt für eine Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (vgl. BVerfGE 80, 54 ,58,; 76, 100 ,104,; 68, 311 ,316 f.,; 22, 373 ,377,). - BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
Gasöl-Verwendungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist dann zulässig, wenn der Vorlagebeschluß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 37, 328 ,334, m.w.N.). - BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
In dem Vorlagebeschluß müssen der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab angegeben und die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher dargelegt sein (BVerfGE 80, 59 ,65, m.w.N.). - BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
Auszug aus BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Ist eine verfassungskonforme Auslegung der Norm möglich, so bleibt für eine Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (vgl. BVerfGE 80, 54 ,58,; 76, 100 ,104,; 68, 311 ,316 f.,; 22, 373 ,377,). - BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG
Auszug aus BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Ist eine verfassungskonforme Auslegung der Norm möglich, so bleibt für eine Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit kein Raum (vgl. BVerfGE 80, 54 ,58,; 76, 100 ,104,; 68, 311 ,316 f.,; 22, 373 ,377,).