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   BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 515/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4557
BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 515/91 (https://dejure.org/1991,4557)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 1 BvR 515/91 (https://dejure.org/1991,4557)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 515/91 (https://dejure.org/1991,4557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidun über eine Eigenebdarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Gründe - Kündigungsgründe - Vermieter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1991, 418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 515/91
    Die von den Beschwerdeführern angegriffene Auslegung und Anwendung des § 564 b Abs. 3 BGB betrifft eine einfachrechtliche Frage, die grundsätzlich der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 515/91
    Zwar dürfen mietrechtliche Vorschriften nicht derart ausgelegt und angewendet werden, daß die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks unzumutbar erschwert oder undurchführbar wird (vgl. BVerfGE 37, 132 [147 f.]; 49, 244 [247 f.]; 53, 352 [357 f.]; 79, 80 [84]).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 515/91
    Zwar dürfen mietrechtliche Vorschriften nicht derart ausgelegt und angewendet werden, daß die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks unzumutbar erschwert oder undurchführbar wird (vgl. BVerfGE 37, 132 [147 f.]; 49, 244 [247 f.]; 53, 352 [357 f.]; 79, 80 [84]).
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 515/91
    Zwar dürfen mietrechtliche Vorschriften nicht derart ausgelegt und angewendet werden, daß die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks unzumutbar erschwert oder undurchführbar wird (vgl. BVerfGE 37, 132 [147 f.]; 49, 244 [247 f.]; 53, 352 [357 f.]; 79, 80 [84]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 515/91
    Zwar dürfen mietrechtliche Vorschriften nicht derart ausgelegt und angewendet werden, daß die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks unzumutbar erschwert oder undurchführbar wird (vgl. BVerfGE 37, 132 [147 f.]; 49, 244 [247 f.]; 53, 352 [357 f.]; 79, 80 [84]).
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