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BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvR 2036/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5
Verwaltungsgerichtliche Anfechtung hindert nicht die Verhängung einer Geldbuße im Ordnungswidrigkeitenverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Amtsgericht - Verwaltungsgericht - Anhängig - Geldbuße
Verfahrensgang
- AG Hochheim, 07.07.1989 - 19 Js 104066/89
- OLG Frankfurt, 14.11.1989 - 2 Ws (B) 509/89
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvR 2036/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 3139
- NVwZ 1991, 58 (Ls.)
- NStZ 1990, 545
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Volkszählungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvR 2036/89
Nachteil (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ) berufen können, wenn klar ersichtlich sei, daß die Verwaltungsbehörden für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens hiervon nicht absähen und auch die Verwaltungsgerichte das Entstehen dieser Nachteile nicht durch geeignete Anordnungen abwenden würden (NJW 1987, 2219 ).
- BayObLG, 25.11.1993 - 3 ObOWi 103/93 Die Ahndung eines Ungehorsams gegenüber der behördlichen Aufforderung setzt allerdings billigerweise voraus, daß der Betroffene den Vollzug der gegen ihn gerichteten Verfügung ohne die Möglichkeit hemmender Rechtsbehelfe zunächst hinzunehmen hat (vgl. BVerfG NJW 1990, 3139 ;… BayObLG aaO. m.w.Nachw.).