Rechtsprechung
   BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 934/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6881
BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 934/90 (https://dejure.org/1990,6881)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.1990 - 2 BvR 934/90 (https://dejure.org/1990,6881)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 934/90 (https://dejure.org/1990,6881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Recht auf Ausschöpfung der Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 934/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits wiederholt entschieden, daß der Bürger berechtigt ist, die ihm vom Gesetz eingeräumten Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 52, 203 [207] m.w.N.).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Der Rechtsmittelführer darf die Bearbeitung auch noch für den letzten Tag der Frist vorsehen, wenn er die fristwahrende Handlung noch rechtzeitig vornehmen kann (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluß vom 31. Oktober 1990 - 2 BvR 934/90 - Nds Rechtspfleger 1991, 61; BSG SozR Nr. 36 zu § 67 SGG; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 310 § 60 Nr. 124 - S 12; Meyer-Ladewig, aaO, § 64 RdNr 6; Kummer, DAngVers 1991, 234, 239).
  • LSG Bayern, 29.06.2007 - L 8 SO 103/06

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen

    So darf der Rechtsmittelführer die Bearbeitung (grundsätzlich) auch noch für den letzten Tag der Frist vorsehen, aber nur, wenn er die fristwahrende Handlung noch rechtzeitig vornehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.10.1999 - 2 BvR 934/90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht