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   BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11   

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BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11 (https://dejure.org/2012,10394)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2012 - 5 C 11.11 (https://dejure.org/2012,10394)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2012 - 5 C 11.11 (https://dejure.org/2012,10394)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EntschG § 3 Abs. 4 Satz 1; NS-VEntschG §§ 1, 2 Satz 2 bis 5 Teilsatz 1 und 3; VermG § 3 Abs. 1 Satz 4 Teilsatz 1 und 4, Satz 6, § 18 Abs. 2 Satz 6
    NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; später angeschafftes Betriebsgrundstück; "zugeschwommenes" Betriebsgrundstück; Einzelrestitution; Singularrestitution; erweiterte Singularrestitution; Einzelgegenstandsentschädigung; Singularentschädigung; gesonderte Entschädigung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EntschG § 3 Abs. 4 Satz 1
    Abzug langfristiger Verbindlichkeiten; Anrechnung langfristiger Verbindlichkeiten; Berücksichtigung langfristiger Verbindlichkeiten; Einzelgegenstandsentschädigung; Einzelrestitution; Entschädigung für "zugeschwommenes" Betriebsgrundstück; Grundstücksentschädigung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 4 S 1 EntschG, § 1 NS-VEntschG, § 2 S 2 NS-VEntschG, § 2 S 5 NS-VEntschG, § 3 Abs 1 VermG
    Höhe der Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz für ein sog. "zugeschwommenes" Betriebsgrundstück

  • Wolters Kluwer

    Anrechenbarkeit einer Grundschuld auf eine Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG); Gesonderter Anspruch auf Entschädigung in Geld gegen den Entschädigungsfonds für das sog. "zugeschwommene" Betriebsgrundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensschädigung; "zugeschwommenes" Betriebsgrundstück; Singularrestitution; erweiterte Singularrestitution; Einzelgegenstandsentschädigung; Grundstücksentschädigung; Nettoprinzip; Anrechnung langfristiger Verbindlichkeiten; Abzug langfristiger Verbindlichkeiten; ...

  • rewis.io

    Höhe der Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz für ein sog. "zugeschwommenes" Betriebsgrundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechenbarkeit einer Grundschuld auf eine Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG); Gesonderter Anspruch auf Entschädigung in Geld gegen den Entschädigungsfonds für das sog. "zugeschwommene" Betriebsgrundstück

  • rechtsportal.de

    Anrechenbarkeit einer Grundschuld auf eine Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG); Gesonderter Anspruch auf Entschädigung in Geld gegen den Entschädigungsfonds für das sog. "zugeschwommene" Betriebsgrundstück

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für "zugeschwommene" Betriebsgrundstücke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 142, 107
  • NVwZ-RR 2012, 541
  • DVBl 2012, 761
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 3.08

    NS Schädigung; Anteilsschädigung; Unternehmensschädigung; Einzelrestitution;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
    Dass die Einzelgegenstandsrestitution bzw. Einzelgegenstandsentschädigung nur als Folge einer Unternehmensschädigung gewährt wird, ändert daran nichts (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 Rn. 22; s.a. Urteile vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 11.07 - a.a.O. jeweils Rn. 9 f. und - BVerwG 5 C 9.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 5 Rn. 15).

    Denn dieser Zeitpunkt ist nach der vermögensrechtlichen Wertung ("später angeschafft") für die Zugriffsmöglichkeit der Geschädigten auf den Gegenstand rechtlich entscheidend (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O.).

    § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG, der grundsätzlich auch bei der Berechnung der Entschädigung für sog. "zugeschwommene" Betriebsgrundstücke Anwendung findet (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 24), schränkt dieses Prinzip jedoch ein, indem er nach seinem klarem Wortlaut den Abzug von Verbindlichkeiten untersagt, die in der Zeit vom 15. September 1935 bis 8. Mai 1945 entstanden sind (bb).

    Dies gilt umso mehr für Verbindlichkeiten, die nach dem Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze am 15. September 1935 entstanden sind (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O.).

    Von der Privilegierung werden vielmehr auch Verbindlichkeiten erfasst, die nach der verfolgungsbedingten Schädigung aufgenommen wurden, ohne dass der Geschädigte dies zu beeinflussen vermochte (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O.).

    Für die lediglich als Erweiterung der Singularrestitution gewährte Einzelgegenstandsentschädigung kann nichts anderes gelten (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O., s.a. Urteil vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 8.03 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 18 S. 38 f.).

    § 2 Satz 4 NS-VEntschG enthält eine abschließende Regelung für die Fälle, dass - wie hier - eine gesonderte Entschädigung für das Betriebsgrundstück als Folge der sog. erweiterten Singularrestitution ansteht und in eine tatsächliche wie rechtliche Beziehung zu einer bereits erfolgten, gleichzeitig erfolgenden oder künftigen Entschädigung für das Unternehmen tritt (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 11.07

    Unternehmensschädigung; Entschädigung für Grundvermögen; Entschädigung für

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
    Denn die Höhe der grundstücksbezogenen Entschädigung und die Höhe der Entschädigung für das Unternehmen sind nach unterschiedlich ausgestalteten Regelungen zu berechnen (Urteil vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 11.07 - BVerwGE 130, 122 = Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 6 Rn. 12), die verschiedene Lebenssachverhalte widerspiegeln.

    Dass die Einzelgegenstandsrestitution bzw. Einzelgegenstandsentschädigung nur als Folge einer Unternehmensschädigung gewährt wird, ändert daran nichts (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 Rn. 22; s.a. Urteile vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 11.07 - a.a.O. jeweils Rn. 9 f. und - BVerwG 5 C 9.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 5 Rn. 15).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 8.98

    Zwangsverkauf; Entschädigungswert; langfristige Verbindlichkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
    aa) Der Gesetzgeber hat mit der Verweisung in § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG auf § 3 Abs. 4 EntschG unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass auch die Entschädigung durch NS-verfolgungsbedingte Zwangsmaßnahmen nach dem sog. Nettoprinzip zu erfolgen hat (Urteile vom 27. Juli 2006 - BVerwG 5 C 2.06 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 2 Rn. 14 und vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 8.98 - VIZ 1999, 476).

    Für davor entstandene Verbindlichkeiten wird vorbehaltlich des Nachweises eines höheren verfolgungsbedingten Anteils pauschalierend davon ausgegangen, dass solche Verbindlichkeiten zur Hälfte verfolgungsbedingt waren und deshalb nur zur Hälfte entschädigungsmindernd berücksichtigt werden können (Urteil vom 18. Februar 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.2012 - 5 C 10.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
    In einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung im Wege der teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (Urteil vom 9. Februar 2012 - BVerwG 5 C 10.11 - Umdruck S. 6 m.w.N., zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 24.09.2003 - 8 C 8.03

    Anteilsschädigung; Durchgriffshaftung im Vermögensrecht; Bruchteilseigentum,

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
    Für die lediglich als Erweiterung der Singularrestitution gewährte Einzelgegenstandsentschädigung kann nichts anderes gelten (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O., s.a. Urteil vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 8.03 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 18 S. 38 f.).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
    Der Streitgegenstand wird durch die erstrebte, im Klageantrag umschriebene Rechtsfolge und den Klagegrund, d.h. den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, bestimmt (stRspr, z.B. Urteil vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 16.10 - IÖD 2011, 247).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
    Er legt die Grenzen, innerhalb derer der Rechtsstreit vor dem Revisionsgericht zu verhandeln und zu entscheiden ist, verbindlich fest (vgl. zur vergleichbaren Problematik bei der Berufung: Urteil vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 25.08 - Buchholz 436.511 § 74 KJHB/SGB VIII Nr. 6 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
    a) Die Entschädigung für ein nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Teilsatz 4 VermG später angeschafftes Betriebsgrundstück als Folge der erweiterten Singularrestitution ist eine gesonderte Entschädigung, die in Durchbrechung des § 3 Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 1 VermG zusätzlich zu einer etwaigen Unternehmensrestitution bzw. Unternehmensentschädigung (s. insoweit Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - VIZ 1997, 687 = Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 18) zu gewähren ist.
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96

    Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
    Die beiden Entschädigungen bilden aber ungeachtet der Tatsache, dass die Entschädigung für das Betriebsgrundstück dem von § 1 Abs. 6 VermG erfassten Personenkreis nur als Folge einer Unternehmensschädigung gewährt wird (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25 S. 49), dem Klagegrund nach erkennbar abtrennbare Teile eines Streitgegenstandes.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10

    Revisionszulassung; Beschränkung; Abtrennbarkeit; Teil des Streitgegenstandes;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
    b) Nach § 2 Satz 2 NS-VEntschG ist Bemessungsgrundlage der Entschädigung bei Vermögensgegenständen, für die ein Einheitswert festgestellt wird, das Vierfache (s. insoweit Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 5 C 23.10 - ZOV 2011, 218 m.w.N.) des vor der Schädigung zuletzt festgestellten Einheitswertes.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07

    Bemessungsgrundlage; Reinvermögensermittlung; Schätzung; Verbindlichkeiten,

  • BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 2.06

    Bemessungsgrundlage für Entschädigung; Betriebsgrundstück; Einheitswert;

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Allgemein kann ein Rechtsmittel auf einen von mehreren selbstständigen Streitgegenständen einer Klage oder auf einen Teil des Streitgegenstandes beschränkt werden, wenn dieser Teil vom Gesamtstreitstoff abteilbar ist und materiell-rechtliche Gründe einer gesonderten Entscheidung darüber nicht entgegenstehen (vgl. Beschluss vom 5. Juli 2011 - BVerwG 5 B 35.11 - juris Rn. 1, Urteile vom 1. März 2012 - BVerwG 5 C 11.11 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 10 Rn. 15 und vom 18. Juli 2013 - BVerwG 5 C 8.12 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Wenn eine Vorschrift nach ihrem Wortsinn Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll, sind Gerichte befugt, den Wortlaut der Vorschrift zu korrigieren, und ist eine überschießende Regelung im Wege der teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (Urteil vom 1. März 2012 - BVerwG 5 C 11.11 - BVerwGE 142, 107 Rn. 30).
  • BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 13.20

    Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der

    Eine in ihrem Umfang begrenzte Revision ist nur zulässig, wenn sie auf selbständige Streitgegenstände oder abtrennbare Teile eines Streitgegenstands beschränkt wird (BVerwG, Urteile vom 1. März 2012 - 5 C 11.11 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 10 Rn. 15 und vom 21. September 2018 - 6 C 8.17 - BVerwGE 163, 181 Rn. 25).
  • BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 8.17

    Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um

    Eine Revision kann in ihrem Umfang nur auf selbständige Streitgegenstände oder abtrennbare Teile eines Streitgegenstands beschränkt werden (BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 5 C 11.11 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 10 Rn. 15).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15

    Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage;

    In einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung im Wege der teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (BVerwG, Urteile vom 9. Februar 2012 - 5 C 10.11 - BVerwGE 142, 10 Rn. 15 und vom 1. März 2012 - 5 C 11.11 - BVerwGE 142, 107 Rn. 30).
  • OLG München, 22.07.2019 - Verg 14/18

    Wettbewerbssituation des öffentlichen Auftraggebers ist keine Voraussetzung des §

    Sie ist geboten, wenn die gesetzliche Regelung nach ihrem Wortlaut Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll (BVerwG, Urt. v. 1. März 2012, 5 C 11/11, BVerwGE 142, 107 ff., Rn. 30).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage;

    Die Revision kann zwar grundsätzlich nur auf einen von mehreren selbstständigen Streitgegenständen einer Klage (objektive Klagehäufung nach § 44 VwGO) oder auf einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstandes, nicht aber auf einzelne Rechtsgründe beschränkt werden (Urteil vom 1. März 2012 - BVerwG 5 C 11.11 - BVerwGE 142, 107 = Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 10, jeweils Rn. 15; vgl. ferner etwa Beschluss vom 5. Juli 2011 - BVerwG 5 B 35.11 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.02.2017 - 8 C 2.16

    Analogie; Anspruch; Anwartschaft; Beitragsbemessung; Beitragspflicht; Dienstzeit;

    Diese erlaubt nur, den Anwendungsbereich einer Norm mit Rücksicht auf deren Regelungszweck zu reduzieren, nämlich die Anwendbarkeit der Norm in den Fällen zu verneinen, in denen die Normanwendung dem Regelungszweck widerspräche (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 5 C 11.11 - BVerwGE 142, 107 Rn. 30).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 B 62.12

    Anspruch auf ergänzende Singularrestitution

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durchbricht der Anspruch auf gesonderte Entschädigung für das Betriebsgrundstück den in § 3 Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 1 VermG verankerten Grundsatz der Konnexität zwischen Schädigungstatbestand und Restitution (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 16) und erweitert den ergänzend zur Unternehmensrestitution bzw. Unternehmensentschädigung nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG gewährten Anspruch auf Einzelrestitution dieses Grundstücks (vgl. Urteil vom 1. März 2012 - BVerwG 5 C 11.11 - BVerwGE 142, 107 Rn. 32).

    Hinzu kommen muss, dass die Restitution von Bruchteilseigentum nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist oder der Berechtigte nach § 1 Abs. 6 VermG Entschädigung gewählt hat (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Satz 4 NS-VEntschG; s.a. Urteile vom 1. März 2012 a.a.O. Rn. 19 und vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 = Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 7 Rn. 9, 13, 19 und 22).

  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 99/20

    Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums

    Sie ist zulässig, wenn die gesetzliche Regelung nach ihrem Wortlaut Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll; in einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung im Wege der teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (BVerwG, Urt. v. 1. März 2012, 5 C 11/11, BVerwGE 142, 107 Rn. 30).
  • VG Hamburg, 13.02.2019 - 10 AE 6172/18

    Flüchtlingsstatus bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit von Ehegatten

  • BVerwG, 08.02.2017 - 8 C 3.16

    Bemessung des Insolvenzsicherungsbeitrags bei insolvenzfähig gewordenen

  • VG Berlin, 24.05.2012 - 29 K 422.10

    Anspruch auf ergänzende Singularrestitution

  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 15.22

    Asylrecht: Flüchtlingsschutz für ein minderjähriges

  • VGH Hessen, 23.08.2023 - 1 B 1166/23
  • VG Berlin, 11.09.2018 - 21 K 380.18

    Heranziehung zu einer Filmabgabe

  • VG Gera, 15.03.2019 - 3 K 2167/18

    Befreiung eines Empfängers von Pflegegeld nach BeamtVG HE 2013 § 39 von der

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