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   BVerwG, 01.03.2017 - 5 B 7.17   

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https://dejure.org/2017,7743
BVerwG, 01.03.2017 - 5 B 7.17 (https://dejure.org/2017,7743)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2017 - 5 B 7.17 (https://dejure.org/2017,7743)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2017 - 5 B 7.17 (https://dejure.org/2017,7743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts als Gegenstand einer Beschwerde betreffend den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts als Gegenstand einer Beschwerde betreffend den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung

  • rechtsportal.de

    Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts als Gegenstand einer Beschwerde betreffend den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2017 - 5 B 7.17
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 04.06.2014 - 5 B 11.14

    Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2017 - 5 B 7.17
    Sie vermögen die Zulassung der Revision nur zu rechtfertigen, wenn offensichtlich ist, dass sie sich im Rahmen des geltenden Rechts in gleicher Weise wie bei der früheren Gesetzeslage stellen, oder wenn das in Rede stehende Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 5 B 11.14 - NVwZ-RR 2014, 740 Rn. 6 und 8 m.w.N.).
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