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   BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 1424.81   

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https://dejure.org/1984,4558
BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 1424.81 (https://dejure.org/1984,4558)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1984 - 9 B 1424.81 (https://dejure.org/1984,4558)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1984 - 9 B 1424.81 (https://dejure.org/1984,4558)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Zwangsweise Inpflichtnahme von Personen oder Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung - Furcht vor Verfolgung durch die El Fatah im Libanon

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  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80

    Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 1424.81
    In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung durch eine im Herkunftsstaat des Asylsuchenden unbehelligt operierendenichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen oder der Umerziehung Andersdenkender dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, 9 C 801.80 und 9 C 864.80 -).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 1424.81
    In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung durch eine im Herkunftsstaat des Asylsuchenden unbehelligt operierendenichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen oder der Umerziehung Andersdenkender dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, 9 C 801.80 und 9 C 864.80 -).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80

    Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 1424.81
    In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung durch eine im Herkunftsstaat des Asylsuchenden unbehelligt operierendenichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen oder der Umerziehung Andersdenkender dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, 9 C 801.80 und 9 C 864.80 -).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 1424.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei einem Urteil, das - wie hier - nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision nur dann zuzulassen, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. z.B. Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 1424.81
    In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung durch eine im Herkunftsstaat des Asylsuchenden unbehelligt operierendenichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen oder der Umerziehung Andersdenkender dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, 9 C 801.80 und 9 C 864.80 -).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82

    Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 1424.81
    In der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen oder ihrer Bestrafung wegen Desertion bzw. Wehrdienstverweigerung durch eine im Herkunftsstaat des Asylsuchenden unbehelligt operierendenichtstaatliche Organisation liegt daher nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung, sondern nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die Inpflichtnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern in den eigenen Reihen oder der Umerziehung Andersdenkender dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, 9 C 801.80 und 9 C 864.80 -).
  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 1424.81
    Davon kann jedoch - wie der Senat im Beschluß vom 18. April 1983 - BVerwG 9 B 2337.80 - (Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5) im einzelnen dargelegt hat - regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil eine Vermutung dafür spricht, daß allen Richtern jedenfalls im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 1424.81
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verfolgung nur dann "politisch" im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, wenn der vom Asylsuchenden befürchteten Verfolgungsmaßnahme politische Beweggründe zugrunde liegen, sie also den Betroffenen wegen seiner politischen Überzeugung oder wegen eines der weiteren in Art. 1 A Nr. 2 GK bezeichneten persönlichen Merkmale treffen soll (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195).
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