Rechtsprechung
BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Eingriff in die kommunale Planungshoheit durch die Festsetzung eines Siedlungsbeschränkungsbereichs durch die Regionalversammlung als revisible Rechtsfrage; Verhinderung der Ausweisung kommunaler Wohngebiete in Bauleitplänen infolge der Siedlungsbeschränkung; Verletzung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
- BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
Papierfundstellen
- ZfBR 2006, 482
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04
Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000
Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
Er sei davon ausgegangen, dass die Regionalversammlung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren 4 N 406/04 am 26. Juli 2004 an dem von ihr aufgestellten Plan festgehalten und eine nebenbestimmungsfreie Genehmigung dieses Plans durch die Landesregierung gewünscht habe (vgl. UA S. 20).Zu dieser dem Gericht aus dem Verfahren 4 N 406/04 bekannten Tatsache habe der Verwaltungsgerichtshof die Antragstellerin, die an diesem Verfahren nicht beteiligt gewesen sei, nicht gehört.
Die Beschwerde bestreitet nicht, dass der Antragsgegner im Verfahren 4 N 406/04, auch soweit er durch die Regionalversammlung Südhessen vertreten wurde, die Zurückweisung des gegen den Regionalplan Südhessen 2000 gerichteten Normenkontrollantrags beantragt und sich gegen die der Genehmigung des Regionalplans beigefügten Nebenbestimmung gewandt hatte (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juli 2004 4 N 406/04 juris Rn. 26, 35 ff.).
- BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
Kritik an der Beweiswürdigung kann jedoch grundsätzlich und so auch hier einen Verfahrensmangel i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründen; die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4). - BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
5 Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1987 2 BvR 826/83 (BVerfGE 76, 107) ab.
- BVerwG, 01.09.1999 - 4 BN 25.99
Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
Ob die Berechnung von Dauerschallpegeln auf der Grundlage der AzB 1984 zu einem bestimmten Zeitpunkt geeignet ist, die tatsächliche Immissionsbelastung in einer zur planerischen Beurteilung von Fluglärmbelastungen geeigneten Weise abzubilden oder ob sich die Flugzeugtechnik und der "Flottenmix", von denen die AzB 1984 ausgeht, in einem Ausmaß verändert haben, dem durch aktuellere Regeln Rechnung getragen werden muss, ist eine außerrechtliche Fachfrage, die in der Tatsacheninstanz im Wege der Ermittlung des Sachverhalts und dessen tatsächlicher Würdigung, nicht aber in der Revisionsinstanz zu klären ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2005 BVerwG 4 B 19.05 juris Rn. 14, vom 29. Juli 2004 BVerwG 4 BN 26.04 BauR 2005, 830 und vom 1. September 1999 BVerwG 4 BN 25.99 BRS 62 Nr. 3). - BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 19.05
Möglichkeit der Beseitigung eines Mangels durch die Behörde im …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
Ob die Berechnung von Dauerschallpegeln auf der Grundlage der AzB 1984 zu einem bestimmten Zeitpunkt geeignet ist, die tatsächliche Immissionsbelastung in einer zur planerischen Beurteilung von Fluglärmbelastungen geeigneten Weise abzubilden oder ob sich die Flugzeugtechnik und der "Flottenmix", von denen die AzB 1984 ausgeht, in einem Ausmaß verändert haben, dem durch aktuellere Regeln Rechnung getragen werden muss, ist eine außerrechtliche Fachfrage, die in der Tatsacheninstanz im Wege der Ermittlung des Sachverhalts und dessen tatsächlicher Würdigung, nicht aber in der Revisionsinstanz zu klären ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2005 BVerwG 4 B 19.05 juris Rn. 14, vom 29. Juli 2004 BVerwG 4 BN 26.04 BauR 2005, 830 und vom 1. September 1999 BVerwG 4 BN 25.99 BRS 62 Nr. 3). - BVerwG, 29.07.2004 - 4 BN 26.04
Bestimmung der Immissionsgrenzwerte bei von vorhandenen Stra0en ausgehenden …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
Ob die Berechnung von Dauerschallpegeln auf der Grundlage der AzB 1984 zu einem bestimmten Zeitpunkt geeignet ist, die tatsächliche Immissionsbelastung in einer zur planerischen Beurteilung von Fluglärmbelastungen geeigneten Weise abzubilden oder ob sich die Flugzeugtechnik und der "Flottenmix", von denen die AzB 1984 ausgeht, in einem Ausmaß verändert haben, dem durch aktuellere Regeln Rechnung getragen werden muss, ist eine außerrechtliche Fachfrage, die in der Tatsacheninstanz im Wege der Ermittlung des Sachverhalts und dessen tatsächlicher Würdigung, nicht aber in der Revisionsinstanz zu klären ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2005 BVerwG 4 B 19.05 juris Rn. 14, vom 29. Juli 2004 BVerwG 4 BN 26.04 BauR 2005, 830 und vom 1. September 1999 BVerwG 4 BN 25.99 BRS 62 Nr. 3).