Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14288
BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06 (https://dejure.org/2006,14288)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2006 - 4 BN 6.06 (https://dejure.org/2006,14288)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2006 - 4 BN 6.06 (https://dejure.org/2006,14288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in die kommunale Planungshoheit durch die Festsetzung eines Siedlungsbeschränkungsbereichs durch die Regionalversammlung als revisible Rechtsfrage; Verhinderung der Ausweisung kommunaler Wohngebiete in Bauleitplänen infolge der Siedlungsbeschränkung; Verletzung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 482
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04

    Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
    Er sei davon ausgegangen, dass die Regionalversammlung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren 4 N 406/04 am 26. Juli 2004 an dem von ihr aufgestellten Plan festgehalten und eine nebenbestimmungsfreie Genehmigung dieses Plans durch die Landesregierung gewünscht habe (vgl. UA S. 20).

    Zu dieser dem Gericht aus dem Verfahren 4 N 406/04 bekannten Tatsache habe der Verwaltungsgerichtshof die Antragstellerin, die an diesem Verfahren nicht beteiligt gewesen sei, nicht gehört.

    Die Beschwerde bestreitet nicht, dass der Antragsgegner im Verfahren 4 N 406/04, auch soweit er durch die Regionalversammlung Südhessen vertreten wurde, die Zurückweisung des gegen den Regionalplan Südhessen 2000 gerichteten Normenkontrollantrags beantragt und sich gegen die der Genehmigung des Regionalplans beigefügten Nebenbestimmung gewandt hatte (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juli 2004 4 N 406/04 juris Rn. 26, 35 ff.).

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
    Kritik an der Beweiswürdigung kann jedoch grundsätzlich und so auch hier einen Verfahrensmangel i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründen; die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
    5 Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1987 2 BvR 826/83 (BVerfGE 76, 107) ab.
  • BVerwG, 01.09.1999 - 4 BN 25.99
    Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
    Ob die Berechnung von Dauerschallpegeln auf der Grundlage der AzB 1984 zu einem bestimmten Zeitpunkt geeignet ist, die tatsächliche Immissionsbelastung in einer zur planerischen Beurteilung von Fluglärmbelastungen geeigneten Weise abzubilden oder ob sich die Flugzeugtechnik und der "Flottenmix", von denen die AzB 1984 ausgeht, in einem Ausmaß verändert haben, dem durch aktuellere Regeln Rechnung getragen werden muss, ist eine außerrechtliche Fachfrage, die in der Tatsacheninstanz im Wege der Ermittlung des Sachverhalts und dessen tatsächlicher Würdigung, nicht aber in der Revisionsinstanz zu klären ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2005 BVerwG 4 B 19.05 juris Rn. 14, vom 29. Juli 2004 BVerwG 4 BN 26.04 BauR 2005, 830 und vom 1. September 1999 BVerwG 4 BN 25.99 BRS 62 Nr. 3).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 19.05

    Möglichkeit der Beseitigung eines Mangels durch die Behörde im

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
    Ob die Berechnung von Dauerschallpegeln auf der Grundlage der AzB 1984 zu einem bestimmten Zeitpunkt geeignet ist, die tatsächliche Immissionsbelastung in einer zur planerischen Beurteilung von Fluglärmbelastungen geeigneten Weise abzubilden oder ob sich die Flugzeugtechnik und der "Flottenmix", von denen die AzB 1984 ausgeht, in einem Ausmaß verändert haben, dem durch aktuellere Regeln Rechnung getragen werden muss, ist eine außerrechtliche Fachfrage, die in der Tatsacheninstanz im Wege der Ermittlung des Sachverhalts und dessen tatsächlicher Würdigung, nicht aber in der Revisionsinstanz zu klären ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2005 BVerwG 4 B 19.05 juris Rn. 14, vom 29. Juli 2004 BVerwG 4 BN 26.04 BauR 2005, 830 und vom 1. September 1999 BVerwG 4 BN 25.99 BRS 62 Nr. 3).
  • BVerwG, 29.07.2004 - 4 BN 26.04

    Bestimmung der Immissionsgrenzwerte bei von vorhandenen Stra0en ausgehenden

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2006 - 4 BN 6.06
    Ob die Berechnung von Dauerschallpegeln auf der Grundlage der AzB 1984 zu einem bestimmten Zeitpunkt geeignet ist, die tatsächliche Immissionsbelastung in einer zur planerischen Beurteilung von Fluglärmbelastungen geeigneten Weise abzubilden oder ob sich die Flugzeugtechnik und der "Flottenmix", von denen die AzB 1984 ausgeht, in einem Ausmaß verändert haben, dem durch aktuellere Regeln Rechnung getragen werden muss, ist eine außerrechtliche Fachfrage, die in der Tatsacheninstanz im Wege der Ermittlung des Sachverhalts und dessen tatsächlicher Würdigung, nicht aber in der Revisionsinstanz zu klären ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2005 BVerwG 4 B 19.05 juris Rn. 14, vom 29. Juli 2004 BVerwG 4 BN 26.04 BauR 2005, 830 und vom 1. September 1999 BVerwG 4 BN 25.99 BRS 62 Nr. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht