Rechtsprechung
BVerwG, 02.04.1979 - 1 ER 204.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1979 - XV A 1557/78
- BVerwG, 02.04.1979 - 1 ER 204.79
- BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 101.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 ER 204.79
Die Rüge der Klägerin, der angefochtene Beschluß Weiche von den Urteilendes erkennenden Senats vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - (BVerwGE 20, 155) undvom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - (DÖV 1970, 711) ab, kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil das Berufungsgericht bezüglich der Anwendung der Grundsätze dieser Entscheidungen an das rechtskräftige Bescheidungsurteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Dezember 1973 gebunden war, das in dem Vorprozeß der Parteien über den gleichen Streitgegenstand ergangen ist.Die Klägerin irrt, wenn sie annimmt, daß dasUrteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - (DÖV 1970, 711) insoweit für sie günstigere Grundsätze aufgestellt habe als dasUrteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - (BVerwGE 20, 155).
Vielmehr heißt es dort ausdrücklich: "Sollte die Behörde nach Abwägung auch aller weiteren Umstände insoweit zu einem dem Kläger günstigen Ergebnis kommen, würde sie weiter zu prüfen haben, ob staatliche Interessen, wie sie in BVerwGE 20, 155 (159) [BVerwG 14.01.1965 - I C 4/62] näher dargelegt sind, seiner Einbürgerung entgegenstehen." Damit erweist sich zugleich die Rüge der Klägerin, durch die Nichtbeachtung der "Grundlagen" des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1970 seien gleichzeitig "die Rechtsgrundsätze der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 VwGO verletzt", als gegenstandslos.
- BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68
Voraussetzungen der Einbürgerung vertriebener Volksdeutscher - Begriff des …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 ER 204.79
Die Rüge der Klägerin, der angefochtene Beschluß Weiche von den Urteilendes erkennenden Senats vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - (BVerwGE 20, 155) undvom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - (DÖV 1970, 711) ab, kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil das Berufungsgericht bezüglich der Anwendung der Grundsätze dieser Entscheidungen an das rechtskräftige Bescheidungsurteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Dezember 1973 gebunden war, das in dem Vorprozeß der Parteien über den gleichen Streitgegenstand ergangen ist.Die Klägerin irrt, wenn sie annimmt, daß dasUrteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - (DÖV 1970, 711) insoweit für sie günstigere Grundsätze aufgestellt habe als dasUrteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - (BVerwGE 20, 155).