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   BVerwG, 02.05.2018 - 2 A 1.18   

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https://dejure.org/2018,12872
BVerwG, 02.05.2018 - 2 A 1.18 (https://dejure.org/2018,12872)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.2018 - 2 A 1.18 (https://dejure.org/2018,12872)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 2 A 1.18 (https://dejure.org/2018,12872)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Bundeskanzleramt; Bundesnachrichtendienst; Dienstunfall; Dienstunfallfürsorge; Einsatzunfall; Einsatzversorgung; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts; Unfallausgleich; Versorgungsbezüge; erste Festsetzung der Versorgungsbezüge; oberste Dienstbehörde; sachliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 1 Nr 4 VwGO
    Sachliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus Gründen des Geheimnisschutzes

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bei Vorgängen im Geschäftsbereich des BND

  • rewis.io

    Sachliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus Gründen des Geheimnisschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4 ; BeamtVG § 45
    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bei Vorgängen im Geschäftsbereich des BND

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2018 - 2 A 1.18
    Aus dem dergestalt geänderten Gesetzestext und den Gesetzesmaterialien ergibt sich mit hinreichender Klarheit, dass in allen verwaltungsgerichtlichen Klagen mit Gegenständen aus dem Geschäftsbereich des BND aus Gründen des Geheimnisschutzes ohne Einschränkungen das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein soll (BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2007 - 6 A 1.06 - PersR 2007, 443 Rn. 18 und vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 25).

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob der Streitgegenstand eine Verwaltungsentscheidung betrifft, die in der alleinigen Zuständigkeit des BND selbst oder einer anderen Behörde liegt (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 25: Anordnung der Telefonüberwachung durch das BMI auf Antrag des BND).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2018 - 2 A 1.18
    Aus dem dergestalt geänderten Gesetzestext und den Gesetzesmaterialien ergibt sich mit hinreichender Klarheit, dass in allen verwaltungsgerichtlichen Klagen mit Gegenständen aus dem Geschäftsbereich des BND aus Gründen des Geheimnisschutzes ohne Einschränkungen das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein soll (BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2007 - 6 A 1.06 - PersR 2007, 443 Rn. 18 und vom 23. Januar 2008 - 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 25).
  • VG Berlin, 31.10.2023 - 6 L 262.23

    Sachliche Zuständigkeit für einstweiligen Rechtschutz zur Erlangung einer

    Mit der Neufassung der Regelung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO, die die frühere Beschränkung auf Klagen gegen den Bund betreffend dienstrechtliche Vorgänge beseitigte, sollte im Hinblick auf die "Gefahr des Bekanntwerdens sensibler Informationen" erreicht werden, dass sämtliche Verfahren, die Angelegenheiten des BND betreffen, erstinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2018 - 2 A 1.18 - juris Rn. 3).
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