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   BVerwG, 02.07.1954 - II C 117.53   

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BVerwG, 02.07.1954 - II C 117.53 (https://dejure.org/1954,167)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1954 - II C 117.53 (https://dejure.org/1954,167)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1954 - II C 117.53 (https://dejure.org/1954,167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Preisgesetz vom 10.4.1948 § 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 174
  • NJW 1954, 1459
  • NJW 1954, 1902 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 15.04.1955 - V ZR 52/54

    Rechtsmittel

    Vielmehr hat sich hier die Übung der Verwaltungsbehörde mit Rücksicht auf die Änderung der Gesetzgebung gewandelt (wegen der Zurückhaltung der Verwaltungsrechtsprechung bei Zulassung rückwirkender Mietzinsfestsetzungen vgl. OVG Münster in OVGE Münster u. Lüneburg 5, 170 = ZMR 1952, 88; Bundesverwaltungsgericht in NJW 1954, 1459 = MDR 1954, 699 = BB 1954, 825 = Betrieb 1954, 821, das die vorstehende Auffassung des OVG Münster billigt).

    Es bedarf deshalb hier auch keines Eingehens auf die Tragweite der bereits angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Unzulässigkeit einer rückwirkenden Mietzinsfestsetzung durch die Preisbehörde (NJW 1954, 1459).

  • KG, 09.08.1982 - 8 W REMiet 4905/81

    Wohnraummietsache; Vorlage; Landgericht; Verfahren; Aussetzung; Mietrechtsstreit

    Wem demgegenüber der Senator für Bau- und Wohnungswesen in einem für die Öffentlichkeit bestimmten Mitteilungsblatt vom 21. Juli 1980 (auszugsweise wiedergegeben in dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 10. Dezember 1980 [GE 1981, 193] die Ansicht vertreten hat, die Herabsetzungsverfügung habe keine rückwirkende Kraft, sondern trete erst mit dem Tage in Kraft, an dem der Antragsteller den Bescheid erhalte (vgl. dazu auch Rastemborski [Senator für Bau- und Wohnungswesen] GE 1982, 581), und wenn der Senator für Bau- und Wohnungswesen diese Ansicht in den Antwortschreiben auf das Auskunftsersuchen des Kammergerichts beibehalten hat, hier noch mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1954 (BVerwGE 1, 174 = NJW 1954, 1459), das sich auf die Rechtslage vor dem Ersten Bundesmietengesetz vom 27. Juli 1955 bezog, so kann dieser Ansicht aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 171.63

    Anspruch auf Festsetzung einer Dienstwohnungsvergütung - Pflicht eines Beamten

    Damit steht in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise fest, daß die Norm, anders als in dem mit Urteil BVerwGE 1, 174 entschiedenen Fall, auch eine rückwirkende Festsetzung zuläßt und sogar gebietet, sofern nämlich die Festsetzung nicht noch vor dem Beginn des Monats geschieht, der auf den Monat folgt, in welchem die Veränderung der Dienstwohnung abgeschlossen wurde.
  • BVerwG, 27.11.1959 - VII C 212.57

    Rechtsmittel

    Die vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 2. Juli 1954 (BVerwGE 1, 174) verneinte Frage, ob die Preisbehörden in der hier fraglichen Zeit Mietherabsetzungen mit Rückwirkung verfügen durften, kann daher hier nicht gestellt werden.
  • BVerwG, 19.08.1960 - VII B 25.60

    Preisbehördliche Festsetzung eines angemessenen Entgelts für eine Pacht -

    Der in diesem Zusammenhang erwähnten Rechtsprechung (BVerwGE 1, 174), derzufolge die Mietpreisbehörden nach der bis zum Inkrafttreten des Ersten Bundesmietengesetzes am 1. August 1955 geltenden Rechtslage Mietpreisherabsetzungen nicht mit Rückwirkung verfügen durften, hat sich auch der erkennende Senat in ständiger Praxis angeschlossen(Entscheidungen vom 19. Februar 1960 - BVerwG VII C 180.57 - undvom 6. Mai 1960 - BVerwG VII C 162.57 -).
  • BVerwG, 19.11.1954 - II C 172.53

    Rechtsmittel

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  • BVerwG, 13.10.1954 - II B 173.53

    Rechtsmittel

    Was aber den Hinweis des Klägers anlangt, daß die vereinbarte Miete von 37 DM seit Errichtung des Hauses unbeanstandet bezahlt worden sei, so hat der Senat in seinemUrteil vom 2. Juli 1954 - BVerwG II C 117/53 - bereits zum Ausdruck gebracht, daß vor dem Inkrafttreten der VO PR.
  • BVerwG, 13.11.1961 - VII B 91.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zu Nr. 37 des Runderlasses Nr. 184/37 des ehemaligen Reichskommissars für die Preisbildung stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 2. Juli 1954 - BVerwG II C 117.53 - [NJW 1954 S. 1459 = MDR 1954 S. 699 = DÖV 1955 S. 638]) überein, sind auch sonst rechtlich bedenkenfrei und werfen keine klärungsbedürftigen grundsätzlichen Rechtsfragen auf.
  • BVerwG, 30.04.1956 - V B 68.55

    Rechtsmittel

    Außerdem weicht der angefochtene Bescheid von der Entscheidung BVerwGE 1, 174 ab, wonach eine Mietpreisherabsetzung mit rückwirkender Kraft nach geltendem Preisrecht nicht zulässig ist.
  • BVerwG, 19.01.1956 - V C 114.55

    Rechtsmittel

    Nach BVerwGE 1, 174 ist aber eine Mietherabsetzung mit rückwirkender Kraft nach geltendem Preisrecht nicht zulässig.
  • BVerwG, 27.09.1955 - V C 33.55

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.1955 - V ZR 31/54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.02.1955 - V B 16.55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1959 - VIII ZR 70/58
  • OVG Bremen, 05.02.1957 - I A 106/56

    Richtiger Anspruchsgegner und Erlassbehörde; Entscheidung über einen

  • BVerwG, 09.08.1955 - V B 44.55

    Rechtsmittel

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