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BVerwG, 02.11.1982 - 5 B 23.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung einer Flurbereinigung - Arrondierter Teilbereich innerhalb des Verfahrensgebietes - Unterbliebene Terminsverlegung bzw. Verhandlungsvertagung als Verfahrensfehler
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.12.1980 - F A 36/79
- BVerwG, 02.11.1982 - 5 B 23.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77
Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb einer Revision - Verspätetes …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1982 - 5 B 23.81
Ist dem Kläger aber dergestalt - anders als in dem in der Beschwerde zitierten Verfahren BVerwG 1 C 20.77 - Gelegenheit eingeräumt worden, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der gerichtlichen Entscheidung zu äußern, dann liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vor (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 42, 364 [367]). - BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72
Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1982 - 5 B 23.81
Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß selbst ein arrondierter Teilbereich innerhalb des Verfahrensgebietes weder ein Einleitungshindernis bildet noch die Verpflichtung nach sich zieht, einzelne derartige Bereiche von der Flurbereinigung auszunehmen oder die Grenzen des Verfahrensgebietes danach auszurichten (BVerwGE 45, 112). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1982 - 5 B 23.81
Ist dem Kläger aber dergestalt - anders als in dem in der Beschwerde zitierten Verfahren BVerwG 1 C 20.77 - Gelegenheit eingeräumt worden, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der gerichtlichen Entscheidung zu äußern, dann liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vor (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 42, 364 [367]). - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1982 - 5 B 23.81
Auch soweit der Kläger auf die im Telegramm vom 4. Dezember 1980 erbetene Verlegung des Termins bzw. Vertagung der Verhandlung abstellt, ist ein Verfahrensfehler nicht gegeben, wenngleich eine Verletzung der insoweit in Betracht kommenden Vorschriften (§ 173 VwGO i.V. mit § 227 ZPO) den Anspruch auf rechtliches Gehör berühren kann (BVerwGE 50, 275 [276]).