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BVerwG, 03.01.1977 - IV B 154.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung - Klärung von Rechtsfragen des revisiblen Bundesrechts - Revisiblität eines auf landesrechtlich geregeltem Vollzugsverfahren beruhenden Bescheids im landesrechtlich geregelten ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.04.1976 - 21 XIV 73
- BVerwG, 03.01.1977 - IV B 154.76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53
Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage
Auszug aus BVerwG, 03.01.1977 - 4 B 154.76
Das Beschwerdevorbringen übersieht, daß das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht auf die Kontrolle der Einhaltung des Bundesrechts beschränkt ist (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO) und daß infolgedessen eine Rechtssache auch nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO haben kann, wenn das erstrebte Revisionsverfahren die Klärung von Fragen des Bundesrechts erwarten läßt (vgl. etwa Beschluß vom 28. August 1953 - BVerwG II B 136.53 - in BVerwGE 1, 3 [4]). - BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
Auszug aus BVerwG, 03.01.1977 - 4 B 154.76
Davon kann im vorliegenden Fall keine Rede sein: Mit der Klage sollen Einwendungen durchgesetzt werden, die die Klägerin in einem landesrechtlich geregelten Vollzugsverfahren erhoben hat; der dem Vollzugsverfahren zugrunde liegende Bescheid ist im landesrechtlich geregelten Baugenehmigungsverfahren ergangen; die in diesem Bescheid geregelte Garagenbaupflicht beruht auf der nach Art. 125 GG landesrechtlichen Vorschrift des § 2 RGaO (vgl. Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - in Buchholz 406.42, RGaO Nr. 1 S. 1 [3 f.]).