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   BVerwG, 03.03.2017 - 6 B 1.17 (6 B 17.16)   

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https://dejure.org/2017,6362
BVerwG, 03.03.2017 - 6 B 1.17 (6 B 17.16) (https://dejure.org/2017,6362)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2017 - 6 B 1.17 (6 B 17.16) (https://dejure.org/2017,6362)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2017 - 6 B 1.17 (6 B 17.16) (https://dejure.org/2017,6362)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Beschränkung des Gerichts auf die nach seinem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblichen Gesichtspunkte; Wiederholung der Zulassungsprüfung; Zumutbarkeit der Wiederholung eines Schuljahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Beschränkung des Gerichts auf die nach seinem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblichen Gesichtspunkte; Wiederholung der Zulassungsprüfung; Zumutbarkeit der Wiederholung eines Schuljahres

  • rechtsportal.de

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Beschränkung des Gerichts auf die nach seinem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblichen Gesichtspunkte; Wiederholung der Zulassungsprüfung; Zumutbarkeit der Wiederholung eines Schuljahres

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.12.2016 - 6 B 17.16

    Neubewertung schulischer Leistungen; vernichtete Arbeiten; Wiedereinsetzung wegen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2017 - 6 B 1.17
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 5. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 17.16 - wird zurückgewiesen.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 17.16 - die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2015, mit der er Verfahrensmängel und eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend gemacht hatte, zurückgewiesen.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2017 - 6 B 1.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2017 - 6 B 1.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2017 - 6 B 1.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 60.17

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Verteilung von

    Dies gilt erst recht für Entscheidungen über die Nichtzulassung der Revision, die nach § 133 Abs. 5 Satz 2 VwGO auch im Falle der Ablehnung der Zulassung nur kurz begründet werden sollen (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2017 - 6 B 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:030317B6B1.17.0] - juris Rn. 2).

    Im Beschwerdeverfahren sind Revisionszulassungsgründe innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen; das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die fristgerecht geltend gemachten Revisionszulassungsgründe vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2017 - 6 B 1.17 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17

    Erforderliche Darlegung des Beruhens eines Gerichtsbeschlusses auf einem

    Dies gilt erst recht für Entscheidungen über die Nichtzulassung der Revision, die nach § 133 Abs. 5 Satz 2 VwGO auch im Falle der Ablehnung der Zulassung nur kurz begründet werden sollen (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2017 - 6 B 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:030317B6B1.17.0] - juris Rn. 2).

    Im Beschwerdeverfahren sind Revisionszulassungsgründe innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen; das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die fristgerecht geltend gemachten Revisionszulassungsgründe vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2017 - 6 B 1.17 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 61.17

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Verteilung von

    Dies gilt erst recht für Entscheidungen über die Nichtzulassung der Revision, die nach § 133 Abs. 5 Satz 2 VwGO auch im Falle der Ablehnung der Zulassung nur kurz begründet werden sollen (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2017 - 6 B 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:030317B6B1.17.0] - juris Rn. 2).

    Im Beschwerdeverfahren sind Revisionszulassungsgründe innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen; das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die fristgerecht geltend gemachten Revisionszulassungsgründe vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2017 - 6 B 1.17 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 08.05.2019 - 6 B 23.19

    Prüfung des Vorliegens eines Gehörverstoßes im Rahmen einer Anhörungsrüge

    Dies gilt erst recht für Entscheidungen über die Nichtzulassung der Revision, die nach § 133 Abs. 5 Satz 2 VwGO auch im Falle der Ablehnung der Zulassung nur kurz begründet werden sollen (BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2017 - 6 B 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:030317B6B1.17.0] - juris Rn. 2 und vom 14. September 2017 - 6 B 59.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:140917B6B59.17] - juris Rn. 2).
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