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BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 15.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Städtebauförderungsgesetz - Sanierungssatzung - Sanierungsmaßnahme - Beitrittsbeschluß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StBauFG § 5 Abs. 1 S. 2, S. 3, Abs. 2 S. 3, S. 4
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.1993 - 7a D 111/91
- BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 15.93
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 9
- ZfBR 1993, 301
- ZfBR 1993, 302
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85
Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 15.93
Im Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - (BVerwGE 75, 262) hat er ausgeführt: Werde die Genehmigung unter Maßgaben erteilt, die sich auf den Inhalt des Bebauungsplans bezögen, so müsse die Gemeinde sich die Änderungen durch einen erneuten Satzungsbeschluß zu eigen machen. - BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88
Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans, …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 15.93
Hiervon hat der Senat in seinem Beschluß vom 14. August 1989 - BVerwG 4 NB 24.88 - (Buchholz 406.11 § 11 BBauG/BauGB Nr. 5) solche Maßgaben abgegrenzt, die, wie etwa Klarstellungen oder Änderungen nur redaktioneller Art, ohne Einfluß auf den Inhalt des Planes sind und zu ihrer Umsetzung keines Beitrittsbeschlusses des Gemeinderats bedürfen.
- BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet; …
Die Frage, wie Rechtsvorschriften sachgerecht auszulegen und anzuwenden sind, bedarf jedoch dann keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, wenn sie sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Interpretationsregeln ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 15.93 - NVwZ-RR 1994, 9). - BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02
Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung; …
Im Gegensatz zur Veränderungssperre, deren Geltungsdauer nach Maßgabe des § 17 BauGB begrenzt ist, gehört es nicht zum zwingenden Inhalt einer Sanierungssatzung, einen Zeitraum für die Durchführung der Sanierung anzugeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83; Beschluss vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 15.93 - Buchholz 406.15 § 5 StBauFG Nr. 3). - BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96
Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung
Zwingender Inhalt einer Sanierungssatzung ist es zudem nicht, einen Zeitraum für die Durchführung der Sanierung anzugeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 20.81 - BVerwGE 70, 83; Beschluß vom 3. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 15.93 - NVwZ-RR 1994, 9).
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02
Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln
e) Schließlich bestehen auch im Hinblick auf die unter Auflagen erfolgte Genehmigung des Landratsamtes und das Fehlen eines Beitrittsbeschlusses des Gemeinderats der Antragsgegnerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.1986 - 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 = PBauE § 12 BauGB Nr. 7; Beschluss vom 3.5.1993 - 4 NB 15.93 - NVwZ-RR 1994, 9 = PBauE § 142 BauGB Nr. 2; Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 30.96 - NVwZ 1997, 896 = PBauE § 47 Abs. 1 VwGO Nr. 3; Normenkontrollurteil des Senats vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 -VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24) keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Satzung. - BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für …
Die Frage, wie Rechtsvorschriften sachgerecht auszulegen und anzuwenden sind, bedarf jedoch dann keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, wenn sie sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Interpretationsregeln ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1993 BVerwG 4 NB 15.93 NVwZ-RR 1994, 9). - BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 62.03
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für …
Die Frage, wie Rechtsvorschriften sachgerecht auszulegen und anzuwenden sind, bedarf jedoch dann keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, wenn sie sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Interpretationsregeln ohne weiteres beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1993 BVerwG 4 NB 15.93 NVwZ-RR 1994, 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2004 - 11 A 395/04
Anspruch auch Rückenteignung eines Grundstücks
vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1993 - 4 NB 15.93 - NVwZ-RR 1994, 9. - VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 8 S 2113/92
Entbehrlichkeit eines Beitrittsbeschlusses nach Beanstandung des Bebauungsplanes …
Der Plan wäre, wenn die Aufsichtsbehörde keinen derartigen Hinweis gegeben hätte oder die Gemeinde ihm nicht Folge geleistet hätte, von vornherein bereits mangels entsprechender Kompetenz der Gemeinde (ultra vires) nicht rechtswirksam sondern teilweise nichtig, wenn Teilbarkeit besteht (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 3.5.1993 - 4 NB 15.93 -, ZfBR 1993, 302).