Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 830.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2714
BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 830.80 (https://dejure.org/1982,2714)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1982 - 1 B 830.80 (https://dejure.org/1982,2714)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1982 - 1 B 830.80 (https://dejure.org/1982,2714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung während eines Asylverfahrens - Anspruch auf eine Duldung - Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Asylverfahrens

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 830.80
    Zwar kommt der Sache jetzt eine solche Bedeutung nicht mehr zu; denn der Senat hat inzwischen in seinem Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - (BVerwGE 62, 206) dargelegt, daß Asylbewerber, die aus dem (angeblichen) Verfolgungsland eingereist sind, regelmäßig eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Asylverfahrens beanspruchen können und daß eine Abschiebungsandrohung rechtswidrig ist, die mit der Ablehnung des Antrags eines Asylbewerbers auf Aufenthaltserlaubnis verbunden ist und wie diese Ablehnung auf der unzutreffenden Erwägung beruht, Asylbewerber hätten lediglich Anspruch auf eine Duldung im Sinne des § 17 Abs. 1 AuslG.
  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 830.80
    Die frühzeitige bedingte Abschiebungsandrohung kann nämlich, sofern der Beklagte das ihm zustehende Ermessen bezüglich des Zeitpunktes des Erlasses dieser Androhung (vgl. Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7 = NJW 1978, 507 [BVerwG 16.08.1977 - I C 15/76] = DÖV 1978, 180 = DVBl. 1978, 217) überhaupt betätigt hat, mangels anderer Anhaltspunkte nur auf der - auch für die Versagung der Aufenthaltserlaubnis maßgeblichen - irrigen Erwägung beruhen, daß Asylbewerber außerhalb des Sammellagers lediglich eine Duldung ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet verlangen können, "an sich" also gemäß § 12 Abs. 1 AuslG zu Ausreise verpflichtet sind.
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 830.80
    Durch diese nachträgliche Klärung der Rechtsfrage ist der Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin aber nicht etwa der Boden entzogen; die Revision müßte jetzt vielmehr wegen, der Abweichung des Berufungsbeschlusses von dem genannten, nachträglich ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugelassen werden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; des näheren dazu Beschluß vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 = DÖV 1965, 497 = MDR 1965, 850 = DVBl. 1965, 841 = JR 1965, 354).
  • BVerwG, 14.11.1979 - 1 B 280.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 830.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 336.77 -, vom 2. November 1979 - BVerwG 1 B 12.78 -, vom 14. November 1979 - BVerwG 1 B 280.77 - und vom 30. September 1981 - BVerwG 1 B 1415.79 -).
  • BVerwG, 31.10.1979 - 1 B 336.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 830.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 336.77 -, vom 2. November 1979 - BVerwG 1 B 12.78 -, vom 14. November 1979 - BVerwG 1 B 280.77 - und vom 30. September 1981 - BVerwG 1 B 1415.79 -).
  • BVerwG, 02.11.1979 - 1 B 12.78

    Form der Aufenthaltserlaubnis während des Asylverfahrens im Wege einer Duldung

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 830.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 336.77 -, vom 2. November 1979 - BVerwG 1 B 12.78 -, vom 14. November 1979 - BVerwG 1 B 280.77 - und vom 30. September 1981 - BVerwG 1 B 1415.79 -).
  • BVerwG, 30.09.1981 - 1 B 1415.79

    Isolierte Anfechtung der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 830.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 336.77 -, vom 2. November 1979 - BVerwG 1 B 12.78 -, vom 14. November 1979 - BVerwG 1 B 280.77 - und vom 30. September 1981 - BVerwG 1 B 1415.79 -).
  • BVerwG, 28.12.1983 - 1 B 1418.79

    Einstellung des Verfahrens nach Erledigterklärung der Hauptsache durch die

    Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).

    Ohne die Erledigung der Hauptsache hätte die Revision dagegen insoweit zugelassen werden müssen, als die Vorinstanzen die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundene (bedingte) Abschiebungsandrohung für rechtmäßig erklärt haben (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).

  • BVerwG, 28.12.1983 - 1 B 1414.79

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die

    Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).

    Ohne die Erledigung der Hauptsache hätte die Revision dagegen insoweit zugelassen werden müssen, als die Vorinstanzen die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundene (bedingte) Abschiebungsandrohung für rechtmäßig erklärt haben (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).

  • BVerwG, 03.12.1982 - 1 B 833.80

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis und Androhung der Abschiebung - Isolierte

    Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Frage, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).

    Ohne die Erledigung der Hauptsache hätte die Revision dagegen insoweit zugelassen werden müssen, als die Vorinstanzen die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundene (bedingte) Abschiebungsandrohung für rechtmäßig erklärt haben (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).

  • BVerwG, 01.10.1982 - 1 B 921.79

    Kostenteilung - Erfordernis der Gestattung des Aufenthalts von Asylbewerbern in

    Nach der Rechtsprechung des Senats ermöglicht die bloße Anfechtung von Bescheiden über die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nicht die Klärung der Präge, ob Asylbewerbern in anderer Weise als durch Duldung der Aufenthalt gestattet werden muß (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).

    Ohne die Erledigung der Hauptsache hätte die Revision dagegen insoweit zugelassen werden müssen, als die Vorinstanzen die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundene (bedingte) Abschiebungsandrohung für rechtmäßig erklärt haben (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).

  • BVerwG, 28.12.1983 - 1 B 1417.79

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die

    Ohne die Erledigung der Hauptsache hätte die Revision dagegen insoweit zugelassen werden müssen, als die Vorinstanzen die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundene (bedingte) Abschiebungsandrohung für rechtmäßig erklärt haben (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).
  • BVerwG, 27.12.1983 - 1 B 1311.79

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigungserklärung der Hauptsache -

    Ohne die Erledigung der Hauptsache hätte die Revisions dagegen insoweit zugelassen werden müssen, als die Vorinstanzen die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundene (bedingte) Abschiebungsandrohung für rechtmäßig erklärt haben (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).
  • BVerwG, 01.10.1982 - 1 B 843.80

    Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache durch übereinstimmende Erklärungen

    Hätte sich die Hauptsache nämlich hinsichtlich der mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbundenen (bedingten) Abschiebungsandrohung nicht erledigt, so hätte die Revision zugelassen werden müssen (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 1 B 808.80

    Ermöglichung des Aufenthalts für Asylbewerber außerhalb eines Sammellagers -

    Die vom Kläger erhobene isolierte Anfechtungsklage gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis hätte nämlich, wie der Senat in Parallelverfahren schon wiederholt dargelegt hat (vgl. etwa Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 1 B 830.80 -), keine Gelegenheit zur Klärung der erwähnten Frage gegeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht