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   BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 15.90   

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https://dejure.org/1990,14528
BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 15.90 (https://dejure.org/1990,14528)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1990 - 7 C 15.90 (https://dejure.org/1990,14528)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1990 - 7 C 15.90 (https://dejure.org/1990,14528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verwendung von im Rahmen einer Ratssitzung mitgeschnittenen Tonbandaufzeichnungen - Abwehranspruch wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Ratsmitglieder - Rechtsgrundlage der Informationsbeschaffung im Pressewesen - Rederecht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 15.90
    Die Pressefreiheit erstreckt sich auf den Bereich der Informationsbeschaffung (BVerfGE 50, 234 [BVerfG 06.02.1979 - 2 BvR 154/78] ); sie umgreift damit die Tätigkeiten, die der Pressemitarbeiter entfaltet, um sich über den Verlauf öffentlicher Sitzungen eines Gemeinderats zu informieren.

    Das die Sitzungsgewalt umschließende Hausrecht des Ratsvorsitzenden beruht auf einem allgemeinen Gesetz: die Niedersächsische Gemeindeordnung richtet sich, was keiner Begründung bedarf, mit der Regelung der Ordnungsbefugnisse des Ratsvorsitzenden nicht spezifisch gegen die Presse; sie dient vielmehr, wie es das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung der Schranken der Pressefreiheit formuliert, "dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Information oder Meinung, zu schützenden Rechtsguts ..., eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Pressefreiheit den Vorrang genießt" (BVerfGE 50, 234 [BVerfG 06.02.1979 - 2 BvR 154/78] ).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 15.90
    Zutreffend haben die Vorinstanzen, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsgüter- und Verfassungswerteabwägung im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgend (vgl. BVerfGE 35, 202 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] 'Lebach'), beachtet, daß Pressefreiheit und das der Pressefreiheit Schranken ziehende allgemeine Gesetz in einem Verhältnis der Wechselwirkung gesehen werden müssen; dies deshalb, weil das allgemeine Gesetz seinerseits im Lichte der besonderen Bedeutung des Grundrechts der Pressefreiheit auszulegen und unter Wahrung des besonderen Wertgehalts der Pressefreiheit zu interpretieren ist.
  • BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87

    Kommunalrecht - Ratssitzung - Aufrechterhaltung der Ordnung - Freie

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 15.90
    Dementsprechend ist das Rederecht des Ratsmitglieds als ein aus seiner mitgliedschaftlichen Stellung in der Gemeindevertretung fließendes Organrecht anzusehen (Senatsbeschluß vom 12. Februar 1988 - BVerwG 7 B 123.87 - ).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 15.90
    Was die Rechtsgrundlage der Informationsbeschaffung im Pressewesen angeht, so hat der erkennende Senat entschieden, daß ein Anspruch der Presse auf Information in seiner Ausprägung als Auskunftsanspruch gegen Behörden unmittelbar aus dem Grundgesetz nicht herzuleiten ist (BVerwGE 70, 310 [BVerwG 13.12.1984 - 7 C 139/81] ).
  • OLG Celle, 10.07.1985 - 13 U 13/85
    Auszug aus BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 15.90
    In einem von dem (damaligen) Ratsvorsitzenden und weiteren Ratsmitgliedern geführten Zivilrechtsstreit gegen den Kläger und seine Kollegen entschied das Oberlandesgericht Celle (NVwZ 1985, 861), daß es diesen nicht untersagt werden könne, von dem Tonbandmitschnitt der Ratssitzung Gebrauch zu machen.
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