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   BVerwG, 03.09.2001 - 7 B 51.01   

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https://dejure.org/2001,16649
BVerwG, 03.09.2001 - 7 B 51.01 (https://dejure.org/2001,16649)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.2001 - 7 B 51.01 (https://dejure.org/2001,16649)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 2001 - 7 B 51.01 (https://dejure.org/2001,16649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Klageerhebung - Auslegung des Klägerbegehrens zur Feststellung des tatsächlich gewollten Klageantrags - Zulässigkeit der Ergänzung der Klageschrift nach Ablauf der Klagefrist - Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2001 - 7 B 51.01
    Ohne die Regelvermutungen der nicht kostendeckenden Mieten und der Ursächlichkeit einer dauerhaften Überschuldung für den Eigentumsverzicht zu widerlegen (vgl. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ), hat es im Rahmen seiner Erwägungen zur Unbegründetheit der Klage entscheidungstragend angenommen, das Grundstück sei im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts nicht überschuldet gewesen, weil die Kosten unaufschiebbar notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen den Grundstückswert nicht überschritten hätten.

    Verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sind auch die in dem angegriffenen Urteil angestellten Berechnungen zu den Kosten der Instandsetzungsmaßnahmen und zu ihrer Verringerung durch angebliche Gewährleistungsansprüche gegen die bei früheren Reparaturen eingesetzten Handwerker; denn weder der nicht näher konkretisierte Hinweis auf "Erfahrungen des Gerichts aus früheren Fällen" noch die nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführten "Arbeitsgrundlagen für die Bewertung im Bezirk Halle" noch die spekulative Annahme von Gewährleistungsansprüchen ermöglichen die gebotene Prüfung, ob sich das Verwaltungsgericht die hierfür erforderliche Sachkunde zu Recht zugetraut hat (vgl. Urteil vom 16. März 1995, a.a.O., S. 87 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klägers in der verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2001 - 7 B 51.01
    Die Klärung dieser Frage und die entsprechende Ergänzung der Klageschrift konnten noch nach Ablauf der Klagefrist geschehen (vgl. Beschluss vom 5. Mai 1982 - BVerwG 7 B 201.81 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00

    Gartenbaubetrieb, privater; Veräußerung, ausreisebedingte; Anscheinsbeweis;

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2001 - 7 B 51.01
    An dieser Verfahrensweise ist der Senat nicht deswegen gehindert, weil die Beschwerde neben den begründeten Verfahrensrügen, aber im Zusammenhang mit ihnen, auch die Zulassungsgründe der Abweichung und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO) geltend macht; da die Verfahrensfehler aller Voraussicht nach auch im Fall der Revisionszulassung zur Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht zwingen würden, bleiben die Zwecke der Divergenz- und die Grundsatzrevision davon unberührt, dass der beschließende Senat im Interesse der Prozessökonomie von der Ermächtigung des § 133 Abs. 6 VwGO Gebrauch macht (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 Nr. 15 m.w.N.).
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