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   BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92   

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https://dejure.org/1992,10048
BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92 (https://dejure.org/1992,10048)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 9 C 27.92 (https://dejure.org/1992,10048)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 9 C 27.92 (https://dejure.org/1992,10048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertriebeneneigenschaft eines Aussiedlers aus Oberschlesien - Wegfall der gesetzlichen Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen auf Grund der in Polen eingetretenen politischen Veränderungen - Grenzen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
    Zugunsten eines deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen streitet eine zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führende gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, so daß in aller Regel ohne weiteres im Wege der Rechtsanwendung von einem vertreibungsbedingten Verlassen der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete auszugehen ist (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O.).

    Ebenso widerlegen die Besuchsreisen der Klägerin in die Bundesrepublik die gesetzliche Vermutung nicht (vgl. Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 266/86]).

    Das Bundesvertriebenengesetz will jedoch keine Aussiedlerfälle hervorrufen, sondern dem Volksdeutschen, wenn er aufgrund seines eigenen Entschlusses das Vertreibungsgebiet verlassen hat, die Eingliederung in das Leben der Bundesrepublik erleichtern (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

    Es ist jedoch - wie bereits im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 341) ausgeführt - nicht Sache der Gerichte, einer geplanten gesetzlichen Regelung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung vorzugreifen.

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182, 190 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182, 190 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182, 190 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
    Ebenso widerlegen die Besuchsreisen der Klägerin in die Bundesrepublik die gesetzliche Vermutung nicht (vgl. Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 266/86]).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
    Eine Veränderung der Verhältnisse kann ferner dazu führen, daß einem damit verbundenen Wandel des Inhalts einer Norm im Wege richterlicher Rechtsfortbildung Rechnung getragen wird (BVerfGE 34, 269 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65]).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
    Das ist ausreichend, um die notwendige Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins annehmen zu können (vgl. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64, S. 51).
  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 4.70

    Kirchenbaulasten und völlige Veränderung der Verhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
    Allerdings können Rechtsnormen durch eine völlige Veränderung der bei ihrem Erlaß vorhanden gewesenen Verhältnisse außer Kraft treten (vgl. Urteil vom 3. November 1967 - BVerwG 7 C 68.66 - BVerwGE 28, 179; Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 4.70 - BVerwGE 38, 76).
  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 68.66

    Kirchturmbaulast im ehemaligen Herzogtum Berg

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68

    Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache -

  • BVerwG, 12.10.1955 - III C 116.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 125.67

    Tatbestand der Aussiedlung - Erfordernis des Nachweises eines Kausalzusammenhangs

  • Drs-Bund, 26.11.1951 - BT-Drs I/2872
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