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   BVerwG, 03.12.2003 - 2 B 53.03   

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https://dejure.org/2003,30389
BVerwG, 03.12.2003 - 2 B 53.03 (https://dejure.org/2003,30389)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2003 - 2 B 53.03 (https://dejure.org/2003,30389)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 2 B 53.03 (https://dejure.org/2003,30389)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2003 - 2 B 53.03
    Die - verneinende - Antwort ergibt sich aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 und vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300, in denen die Folgen einer verfassungswidrigen Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten mit mehr als zwei Kindern verschiedener Besoldungsgruppen und zu verschiedenen Zeiten umfassend und abschließend geklärt worden sind.

    In dem Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - a.a.O. hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, auch der in der Vergangenheit verfassungswidrig besoldete Beamte müsse aufgrund seiner Treuebindung an den Dienstherrn auf dessen Belastbarkeit und Gemeinwohlverantwortung Rücksicht nehmen.

    Ferner hätte es nicht ausführen dürfen, dem Kläger des dem Normenkontrollverfahren - BVerfG 2 BvL 1/86 - zugrunde liegenden Rechtsstreits - BVerwG 2 C 14.83 - stünden die beanspruchten höheren Bezüge nicht auch für die Zeit vor dem 1. Januar 1977 zu, obwohl auch in dieser Zeit die Besoldung des Klägers nicht verfassungsgemäß war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 - BVerfGE 44, 249).

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2003 - 2 B 53.03
    Demgegenüber habe der beschließende Senat in dem Vorlagebeschluss vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - ausgeführt, bei der Erklärung einer Besoldungsnorm für verfassungswidrig wegen Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG sei der Gesetzgeber gehalten, den Anforderungen dieses Grundrechts auch für die der gerichtlichen Entscheidung vorausgehende Zeit gerecht zu werden und auch insoweit eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entsprechende Regelung zu erlassen.

    Ferner hätte es nicht ausführen dürfen, dem Kläger des dem Normenkontrollverfahren - BVerfG 2 BvL 1/86 - zugrunde liegenden Rechtsstreits - BVerwG 2 C 14.83 - stünden die beanspruchten höheren Bezüge nicht auch für die Zeit vor dem 1. Januar 1977 zu, obwohl auch in dieser Zeit die Besoldung des Klägers nicht verfassungsgemäß war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 - BVerfGE 44, 249).

    Mit ihrem Vorbringen, die Berufungsentscheidung weiche vom Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 14.83 - ab, wird der Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bereits nicht dargetan.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2003 - 2 B 53.03
    Die - verneinende - Antwort ergibt sich aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 und vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300, in denen die Folgen einer verfassungswidrigen Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten mit mehr als zwei Kindern verschiedener Besoldungsgruppen und zu verschiedenen Zeiten umfassend und abschließend geklärt worden sind.

    "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (a.a.O., S. 1020) ferner ausdrücklich erklärt, dass es angesichts des festgestellten Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG nicht mehr darauf ankomme, ob der Gesetzgeber auch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen habe.

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2003 - 2 B 53.03
    Ferner hätte es nicht ausführen dürfen, dem Kläger des dem Normenkontrollverfahren - BVerfG 2 BvL 1/86 - zugrunde liegenden Rechtsstreits - BVerwG 2 C 14.83 - stünden die beanspruchten höheren Bezüge nicht auch für die Zeit vor dem 1. Januar 1977 zu, obwohl auch in dieser Zeit die Besoldung des Klägers nicht verfassungsgemäß war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 - BVerfGE 44, 249).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 10.87

    Kirchensteuer - Glaubensverschiedene Ehe - Kirchgeld - Kinderbedingter

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2003 - 2 B 53.03
    An der Wahrnehmung dieser Leitbildfunktion fehlt es bei dem Erlass eines Vorlagebeschlusses nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 10.87 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 23 S. 13).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2003 - 2 B 53.03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 m.w.N.) bedarf es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs einer erneuten Anhörungsmitteilung, wenn nach einer ersten Mitteilung aufgrund einer Änderung der Prozesslage, z.B. infolge der Stellung eines Beweisantrags oder neuen erheblichen Vorbringens, das Berufungsgericht veranlasst sein kann, seine Auffassung über die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung zu revidieren.
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