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   BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92   

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BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92 (https://dejure.org/1992,7034)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1992 - 2 B 47.92 (https://dejure.org/1992,7034)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1992 - 2 B 47.92 (https://dejure.org/1992,7034)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Räumliche Versetzung eines Beamten - Normativ nicht geregelte, behördeninterne Maßnahmen des Dienstherrn, die das Amt des Beamten im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinne unberührt lassen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
    Hiernach wäre es schon geboten gewesen, den Schriftsatz, in welchem der Kläger den Beweis angeboten hat, genau zu bezeichnen (Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]).

    Überdies verletzt ein Gericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht förmlich beantragt hat (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Beamte gegen normativ nicht geregelte, behördeninterne Maßnahmen seines Dienstherrn, die das Amt des Beamten im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinne unberührt lassen, Rechtsschutz im Wege der Leistungsklage erlangen kann (vgl. Urteile vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - ; vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199 ff. = Buchholz 232 § 26 Nr. 34>; vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; BVerwGE 60, 144 ff.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Beamte gegen normativ nicht geregelte, behördeninterne Maßnahmen seines Dienstherrn, die das Amt des Beamten im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinne unberührt lassen, Rechtsschutz im Wege der Leistungsklage erlangen kann (vgl. Urteile vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - ; vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199 ff. = Buchholz 232 § 26 Nr. 34>; vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; BVerwGE 60, 144 ff.).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
    Sie sind im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (ständige Rechtsprechung; Urteil vom 18. Dezember 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Beamte gegen normativ nicht geregelte, behördeninterne Maßnahmen seines Dienstherrn, die das Amt des Beamten im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinne unberührt lassen, Rechtsschutz im Wege der Leistungsklage erlangen kann (vgl. Urteile vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - ; vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199 ff. = Buchholz 232 § 26 Nr. 34>; vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; BVerwGE 60, 144 ff.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Beamte gegen normativ nicht geregelte, behördeninterne Maßnahmen seines Dienstherrn, die das Amt des Beamten im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinne unberührt lassen, Rechtsschutz im Wege der Leistungsklage erlangen kann (vgl. Urteile vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - ; vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199 ff. = Buchholz 232 § 26 Nr. 34>; vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; BVerwGE 60, 144 ff.).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
    Hiernach wäre es schon geboten gewesen, den Schriftsatz, in welchem der Kläger den Beweis angeboten hat, genau zu bezeichnen (Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
    Im übrigen hat die Beschwerde auch nicht substantiiert dargetan, weshalb sich dem Berufungsgericht die von ihr vermißte Beweisaufnahme auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
    Denn grundsätzlich steht die Entscheidung über die Erhebung weiterer Beweise im Ermessen des Tatrichters (BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - ).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 31.03.1993 - 2 B 32.93

    Fristgemäßer Eingang der Beschwerdebegründung - Formelle Anforderungen an eine

    Den formellen Anforderungen ist ferner dann nicht genügt, wenn - wie vorliegend - dem Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen ist, welches konkrete Ergebnis die von der Beschwerde für erforderlich gehaltenen und unterbliebenen Beweisaufnahmen je für sich voraussichtlich gehabt hätten (st.Rspr.: zuletzt Beschluß vom 4. November 1992 - BVerwG 2 B 47.92 -).
  • BVerwG, 19.07.1993 - 2 B 87.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unterschied

    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht sei dem Antrag des Klägers, die Beamten S. und R. als Zeugen zur unterschiedlichen Beurteilung der Beamten M., S. und des Klägers zu vernehmen, nicht nachgekommen, fehlt es bereits an der genauen Bezeichnung des Schriftsatzes, in welchem der Kläger Beweis angeboten hat (vgl. dazu Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 4. November 1992 - BVerwG 2 B 47.92 -), sowie an der Darlegung, daß die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Verfahrensfehler beruht oder beruhen kann.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 2 B 2.94

    Rechtssystematischer Unterschied zwischen der Begründung einer

    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel im einzelnen bezeichnet werden sowie dargelegt wird, welche Tatsachen konkret bewiesen werden sollen (Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ) und inwiefern das Beweisergebnis das Urteil des Berufungsgerichts in seinen tragenden Gründen in Frage stellt (Beschluß vom 21. September 1982 - BVerWG 2 B 12.82 - stRspr: zuletzt Beschluß vom 4. November 1992 - BVerwG 2 B 47.92 -).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 2 B 182.93

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen an

    Schließlich fehlt es auch an einer Darlegung, was konkret - unter Bezeichnung des entsprechenden Schriftsatzes - der Kläger unter Beweis gestellt hat (stRspr, vgl. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; BVerwGE 31, 212 ; Beschluß vom 4. November 1992 - BVerwG 2 B 47.92 -).
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