Rechtsprechung
BVerwG, 04.12.1991 - 9 B 194.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative - Vorliegen einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 29.04.1991 - 9 R 56/91
- BVerwG, 04.12.1991 - 9 B 194.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 9 B 194.91
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative dahin geklärt, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 81, 58 ; 80, 315 ; Senatsurteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 und vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141). - BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84
Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 9 B 194.91
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative dahin geklärt, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 81, 58 ; 80, 315 ; Senatsurteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 und vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141). - BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 9 B 194.91
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative dahin geklärt, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 81, 58 ; 80, 315 ; Senatsurteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 und vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 9 B 194.91
Dieser Sachverhalt läßt keine rechtsgrundsätzliche Fragestellung, die nicht mit dem Hinweis auf eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bezeichnet werden kann (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), hervortreten. - BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90
Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 9 B 194.91
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative dahin geklärt, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 81, 58 ; 80, 315 ; Senatsurteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 und vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141). - BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87
Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 9 B 194.91
Ebenso rügen die Beigeladenen angesichts der hierzu - wie vorstehend wiedergegeben - besonders in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätze zu Unrecht eine Abweichung der berufungsgerichtlichen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 = InfAuslR 1988, 57) zu den Anforderungen an die Prognose der Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Fluchtalternative. - BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82
Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift - …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 9 B 194.91
Angesichts dessen brauchte sie sich dem Oberverwaltungsgericht auch nicht aufzudrängen; die Unterlassung der Beweiserhebung kann unter diesen Umständen nicht nachträglich als Aufklärungsmangel geltend gemacht werden (Senatsurteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 146). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 04.12.1991 - 9 B 194.91
Dieser Sachverhalt läßt keine rechtsgrundsätzliche Fragestellung, die nicht mit dem Hinweis auf eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bezeichnet werden kann (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), hervortreten.