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   BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91   

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BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91 (https://dejure.org/1992,9636)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1992 - 4 B 73.91 (https://dejure.org/1992,9636)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - 4 B 73.91 (https://dejure.org/1992,9636)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Baurechtliche Genehmigung einer Futterkrippe - Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bei Auseinandersetzung mit klägerischen Schriftsätzen ohne Ziehen der begehrten Folgerungen - Verpflichtung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 10.82

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Betrieb - Privilegierung -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91
    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, daß eine private Windenergieanlage im Außenbereich nicht nur zulässig ist, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dienen soll, sondern auch dann genehmigungsfähig ist, wenn sie als untergeordnete Nebenanlage von der Privilegierung einer Anlage gedeckt ist, die im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll (vgl. Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 10.82 - BVerwGE 67, 41).

    Auf das in BVerwGE 67, 41 abgedruckte Urteil läßt sich die Divergenzrüge nicht stützen, da das Berufungsgericht der Teichwirtschaft des Klägers die Qualität eines nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Betriebes, dem sich die Windenergieanlage als untergeordnete Nebenanlage zuordnen lassen könnte, abgesprochen hat.

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91
    Ist bereits Sachverständigenbeweis erhoben worden, so ist eine weitere Aufklärung des Sachverhalts im Wege einer neuen Begutachtung oder der mündlichen Erläuterung des schriftlich vorliegenden Gutachtens nur dann geboten, wenn der Sachverständige erkennbar von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, wenn sich erhebliche Zweifel an seiner Sachkunde oder Unparteilichkeit ergeben oder das Gutachten durch Widersprüche oder Unklarheiten gekennzeichnet ist oder sonstige Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsfeststellung als ungeeignet erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38, und Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 44.89 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91
    Im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (BVerwGE 72, 362) wird dargelegt, daß sich aus dem Bestandsschutz außer dem Schutz des tatsächlich Vorhandenen ein Anspruch auf eine begrenzte Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, wenn hierdurch öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht über das hinaus verletzt werden, was die Erhaltung des Bestandes und seine weitere Nutzung bereits mit sich bringen.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91
    Das Berufungsgericht hat sich nicht mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz zu einem in den Senatsurteilen vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - (BVerwGE 67, 23 ff.) oder dem Senatsbeschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 4 B 10.91 - (BauR 1991, 179) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - (BRS 46 Nr. 75) ab.
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Weise, die keiner erneuten Bekräftigung bedarf, wiederholt bestätigt, daß bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gericht selbst seiner Entscheidung entäußert, Stellungnahmen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und gewürdigt werden müssen (Urteil vom 21. Juni 1979 - BVerwG 5 C 47.78 - BVerwGE 58, 146; Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 176 und Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - DVBl. 1989, 874).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91
    Auch von dem Urteil, das in BVerwGE 67, 33 veröffentlicht ist, ist das Berufungsgericht nicht abgewichen, da es die Zulässigkeit der geplanten Windenergieanlage nicht an einem Planungserfordernis als öffentlichem Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB hat scheitern lassen.
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91
    Zwar kann sich dieses Ermessen, etwa aufgrund der Verpflichtung, rechtliches Gehör zu gewähren oder den Sachverhalt umfassend aufzuklären, zu einer Rechtspflicht zur Wiedereröffnung verdichten, wenn nur auf diese Weise das rechtliche Gehör gewährt oder die Aufklärungspflicht erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25).
  • BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91

    Bauplanungsrecht - Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91
    Das Berufungsgericht hat sich nicht mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz zu einem in den Senatsurteilen vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - (BVerwGE 67, 23 ff.) oder dem Senatsbeschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 4 B 10.91 - (BauR 1991, 179) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt.
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Weise, die keiner erneuten Bekräftigung bedarf, wiederholt bestätigt, daß bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gericht selbst seiner Entscheidung entäußert, Stellungnahmen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und gewürdigt werden müssen (Urteil vom 21. Juni 1979 - BVerwG 5 C 47.78 - BVerwGE 58, 146; Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 176 und Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - DVBl. 1989, 874).
  • BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 57.82

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Vornahme eines Fachrichtungswechsels - Rüge

  • BVerwG, 28.10.1982 - 1 DB 27.82
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