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   BVerwG, 06.03.1957 - VI B 17.56   

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https://dejure.org/1957,883
BVerwG, 06.03.1957 - VI B 17.56 (https://dejure.org/1957,883)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1957 - VI B 17.56 (https://dejure.org/1957,883)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1957 - VI B 17.56 (https://dejure.org/1957,883)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1957 - VI B 17.56
    Auch die Frage nach der "mutmaßlichen Laufbahn des Klägers", wie es in der Beschwerdeschrift heißt, ist nicht mehr klärungsbedürftig, denn der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil vom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 114.53 - BVerwGE 2, 10 ff. - bereits entschieden, daß bei der Anwendung von § 7 G 131 die nach der Wahrscheinlichkeit anzunehmende Laufbahn zu berücksichtigen ist, wenn der politische Unrechtsgehalt sich nur auf den Zeitpunkt einer beamtenrechtlichen Ernennung erstreckt.
  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1957 - VI B 17.56
    Zu beachten ist hierbei die das Urteil vom 3. Dezember 1954 ergänzende Rechtsprechung des II. Senats im Urteil vom 13. Januar 1956 - BVerwG II C 149.54 - BVerwGE 3, 88 ff. -, wonach nur eine tatsächlich erreichte Rechtsstellung in die Betrachtung einbezogen werden kann.
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 158.54

    Vor dem Inkrafttreten des Art. 131 GG erfolgte rechtskräftige Einstufung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1957 - VI B 17.56
    Die Frage, ob ein vor dem 1. April 1951 ohne Einschränkung entnazifizierter Beamter dem Gesetz zu Art. 131 GG unterliegt, hat der erkennende Senat im Urteil vom 16. Januar 1957 (BVerwG VI C 30.56) im Anschluß an die Rechtsprechung des II. Senats (BVerwGE 1, 314) bereits bejaht.
  • BVerwG, 16.01.1957 - VI C 30.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1957 - VI B 17.56
    Die Frage, ob ein vor dem 1. April 1951 ohne Einschränkung entnazifizierter Beamter dem Gesetz zu Art. 131 GG unterliegt, hat der erkennende Senat im Urteil vom 16. Januar 1957 (BVerwG VI C 30.56) im Anschluß an die Rechtsprechung des II. Senats (BVerwGE 1, 314) bereits bejaht.
  • BVerwG, 09.10.1958 - II C 90.57

    Entnazifizierungsverfahren und beamtenrechtliche Ernennungen - Prüfung von

    Für die hiernach erforderliche neue Entscheidung des Berufungsgerichts ist noch darauf hinzuweisen, daß eine Erörterung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 (BVerwGE 2, 10 [BVerwG 03.12.1954 - BVerwG II C 114.53] [20/21]) sich erhebenden Frage, ob ein Betroffener eine nichtberücksichtigte Ernennung oder Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt noch erlangt haben würde, nur dann erforderlich ist, wenn lediglich im Hinblick auf den Zeitpunkt, zu dem eine Ernennung oder Beförderung wirksam geworden ist, eine rechts- oder sachwidrige Bevorzugung zu erblicken ist (BVerwGE 2, 10 [BVerwG 03.12.1954 - BVerwG II C 114.53] [21]) und wenn die Möglichkeit, daß die Ernennung oder Beförderung bei regelmäßigem Verlauf der Dienstlaufbahn des Ernannten oder Beförderten mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ohne dessen enge Verbindung zum Nationalsozialismus noch bis zum 8. Mai 1945 vorgenommen worden wäre (BVerwGE 3, 88 [BVerwG 13.01.1956 - II C 149/54] [93]), nach Lage der Sache überhaupt in Betracht kommt (BVerwG, Beschluß vom 6. März 1957 - BVerwG VI B 17.56 -).
  • BVerwG, 28.08.1957 - VI B 89.56

    Rechtsmittel

    Dies stimmt mit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts überein, daß die in Rede stehende Prüfung entbehrlich sei, wenn der festgestellte Sachverhalt bei vernünftiger Betrachtung ungeeignet ist, die Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung überhaupt anzusetzen (vgl. Beschluß vom 6. März 1957 - BVerwG VI B 17.56 -).
  • BVerwG, 26.08.1957 - VI B 106.56

    Rechtsmittel

    Denn dieser Rechtsprechung ist nicht zu entnehmen, daß die Tatsacheninstanz in jedem Fall erörtern muß, ob der Betroffene die unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative G 131 erworbene Rechtsstellung auch ohne überwiegend politisch motivierte Bevorzugung bis zum 8. Mai 1945 erlangt hätte; vielmehr ist eine solche Erörterung nur erforderlich, wenn der Sachverhalt dafür bei vernünftiger Betrachtungsweise überhaupt einen Anhaltspunkt bietet; vgl.Beschluß des erkennenden Senats vom 6. März 1957 - BVerwG VI B 17.56 -.
  • BVerwG, 25.07.1957 - VI B 3.56

    Rechtsmittel

    Der Sachverhalt muß bei vernünftiger Betrachtung geeignet sein, die Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung überhaupt anzusetzen (vgl. Beschluß vom 6. März 1957 - BVerwG VI B 17.56 -).
  • BVerwG, 13.02.1958 - II C 80.57

    Streit über den Status eines dem Nationalsozialismus dienenden Beamten nach

    Die Frage, ob der Kläger in eines der von ihm bekleideten Ämter zu einem späteren Zeitpunkt (vor dem 8. Mai 1945) auch ohne rechts- oder sachwidrige Erwägungen ernannt worden wäre (vgl. BVerwGE 2, 10 [BVerwG 03.12.1954 - II C 114/53]), hat das Berufungsgericht nicht ausdrücklich erörtert; jedoch bestand dazu auch kein Anlaß, da seine tatsächlichen Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür bieten, daß auch ohne überwiegend parteipolitische Beweggründe eine der fraglichen Ernennungen oder Beförderungen ausgesprochen worden wäre (vgl. Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1957 - BVerwG VI C 45.56 und Beschluß vom 6. März 1957 - BVerwG VI B 17.56 -).
  • BVerwG, 13.02.1958 - II C 81.57

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 2, 10) wäre eine solche Prüfung notwendig gewesen; denn der Fall ist nicht so gelagert, daß eine Fragestellung in dieser Richtung von vornherein abwegig erscheinen müßte (vgl. Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1957 - BVorwG VI C 45.56 - und Beschluß - BVerwG VI B 17.56 - vom 6. März 1957).
  • BVerwG, 20.02.1958 - II C 96.57

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob der Kläger in die Stellung eines Oberstudiendirektors zu einem späteren Zeitpunkt (vor dem 8. Mai 1945) auch ohne rechts- oder sachwidrige Erwägungen ernannt worden wäre (vgl. BVerwGE 2, 10), hat das Berufungsgericht nicht ausdrücklich erörtert; jedoch bestand dazu auch kein Anlaß, da seine tatsächlichen Feststellungen - der Kläger hatte den ihm zunächst kommissarisch übertragenen Schulleiterposten wegen seiner Einberufung zum Wehrdienst überhaupt nicht antreten können - keine Anhaltspunkte dafür bieten, daß eine solche Beförderung (...) auch ohne überwiegend parteipolitische Beweggründe noch ausgesprochen worden wäre (vgl. Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. Oktober 1957 -BVerwG VI C 45.56 - und Beschluß des VI. Senatsvom 6. März 1957 - BVerwG VI B 17.56 -).
  • BVerwG, 29.06.1957 - VI B 144.56

    Rechtsmittel

    Der Sachverhalt muß bei vernünftiger Betrachtung geeignet sein, die Möglichkeit einer solchen zeitlichen Verschiebung überhaupt anzusetzen(Beschluß vom 6. März 1957 - BVerwG VI B 17.56).
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