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   BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 7.02   

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https://dejure.org/2003,13976
BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 7.02 (https://dejure.org/2003,13976)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 6 BN 7.02 (https://dejure.org/2003,13976)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 6 BN 7.02 (https://dejure.org/2003,13976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler der ungenügenden Sachaufklärung; Merkmale einer "ähnlichen Veranstaltung" im Sinne des Ladenschlussgesetzes; Grundsätzliche Bedeutung der Einwohnerzahl einer Stadt oder eines Stadtteils; Kriterien einer "ähnlichen Veranstaltung" nach dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89

    Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 7.02
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Beschluss vom 18. Dezember 1989 BVerwG 1 B 153.89 (Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 27 = GewArch 1990, 143) im Zusammenhang mit der Regelung des § 14 Abs. 1 LadSchlG unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte ausgeführt, dass es sich um solche Veranstaltungen handeln muss, die einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und aus diesem Grund Anlass bieten, abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten die Offenhaltung der Verkaufsstellen freizugeben.

    13 Die Antragstellerin macht geltend, das Oberverwaltungsgericht sei von der Aussage des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 18. Dezember 1989 (a.a.O.) abgerückt, dass es sich bei den ähnlichen Veranstaltungen um solche handeln müsse, die einen "beträchtlichen Besucherstrom" anziehen.

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 7.02
    Im Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 LadSchlG, der ähnlich wie § 14 Abs. 1 Satz 1 und 3 LadSchlG Ausnahmen vom allgemeinen Ladenschluss ermöglicht (Urteil vom 17. Dezember 1998 BVerwG 1 CN 1.98 BVerwGE 108, 182 = Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 29 = GewArch 1999, 168), kann insoweit nichts anderes gelten.
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 7.02
    Bestreiten "ins Blaue hinein" ist mit den prozessualen Mitwirkungspflichten im Verwaltungsprozess nicht vereinbar (Beschluss vom 29. März 1995 BVerwG 11 B 21.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 7.02
    Kommen die Beteiligten dieser Pflicht nicht nach, obwohl ihnen ihre Erfüllung ohne weiteres möglich und zumutbar ist, kann dies zu einer Reduzierung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Gerichts führen und negative Schlüsse zulassen (BVerwGE 74, 222 ).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 7.02
    (BVerwGE 19, 87 ; Urteil vom 22. März 1983 BVerwG 9 C 68.81 Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).
  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 126.62

    Ausnahmen vom absoluten Verbot der Akkordarbeit und Fließarbeit bei Jugendlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 7.02
    (BVerwGE 19, 87 ; Urteil vom 22. März 1983 BVerwG 9 C 68.81 Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 2.01

    Unternehmensresterestitution; Rückzahlung tatsächlich zugeflossener

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 7.02
    Ebenso ist geklärt, dass § 138 Abs. 4 ZPO, demzufolge Bestreiten mit Nichtwissen über Tatsachen zulässig ist, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstände ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind, im Verwaltungsprozess wegen der gerichtlichen Ermittlungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO nicht anwendbar ist (Urteil vom 2. August 2001 BVerwG 7 C 2.01 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 45).
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