Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10205
BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07 (https://dejure.org/2008,10205)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 9 B 65.07 (https://dejure.org/2008,10205)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 9 B 65.07 (https://dejure.org/2008,10205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des drittschützenden Charakters einer Rechtsnorm durch Auslegung; Darstellung eines drittschützenden Charakters von Vorschriften des Verwaltungsverfahrens als im Hinblick auf eine dem Verfahrensrecht zugrunde liegende materiellrechtliche Rechtsposition des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07
    Ein nicht von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses Betroffener hat lediglich einen Anspruch auf gerechte Abwägung seiner eigenen Belange mit den für das Vorhaben streitenden Belangen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , stRspr).

    Dieser Anspruch auf gerechte Abwägung, der sich aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung ergibt und dementsprechend allgemein gilt, mag wegen des jeder Planungsbefugnis innewohnenden Gestaltungsspielraums und ihres (auch) voluntativen Charakters untrennbar damit verbunden sein, dass die Planungsentscheidung von dem nach der Rechtsordnung hierfür zuständigen Hoheitsträger getroffen wird (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 a.a.O. S. 59).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang besteht nur dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles nicht nur die abstrakte, sondern die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Verfahrensfehler anders, d.h. für den Kläger günstiger ausgefallen wäre (vgl. Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).

    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Fehlerunbeachtlichkeit gemäß § 46 VwVfG auch bei Planungsentscheidungen geprüft und mehrfach verschiedene Verfahrensfehler in Planfeststellungsverfahren für unbeachtlich gehalten (vgl. etwa Urteile vom 5. Dezember 1986 a.a.O. und vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 252 m.w.N.), freilich - soweit ersichtlich - bislang noch nicht bei einem Mangel der örtlichen Zuständigkeit (vgl. aber das Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63 zur Beachtlichkeit des Mangels der örtlichen Zuständigkeit bei der Ermessensentscheidung über die Einberufung eines Wehrpflichtigen).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07
    2 1. Soweit die Beschwerde eine Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des angefochtenen Urteils zu dem von ihr angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - (BVerwGE 100, 238) rügt (Beschwerdebegründung S. 2 oben, S. 16 f.), genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Fehlerunbeachtlichkeit gemäß § 46 VwVfG auch bei Planungsentscheidungen geprüft und mehrfach verschiedene Verfahrensfehler in Planfeststellungsverfahren für unbeachtlich gehalten (vgl. etwa Urteile vom 5. Dezember 1986 a.a.O. und vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 252 m.w.N.), freilich - soweit ersichtlich - bislang noch nicht bei einem Mangel der örtlichen Zuständigkeit (vgl. aber das Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63 zur Beachtlichkeit des Mangels der örtlichen Zuständigkeit bei der Ermessensentscheidung über die Einberufung eines Wehrpflichtigen).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07
    Dasselbe gilt für den an anderer Stelle (Beschwerdebegründung S. 18 oben) eher beiläufig erhobenen Einwand, das Berufungsurteil weiche ab von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 C 1.06 - (BVerwGE 128, 76).

    Danach ist eine (unmittelbare oder auch nur ergänzende) Anwendung von § 75 Abs. 1a VwVfG zur Behebung eines Mangels der örtlichen Zuständigkeit ausgeschlossen (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. S. 79 Rn. 12).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07
    Denn sie benennt in diesem Zusammenhang weder einen inhaltlich bestimmten, das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz noch stellt sie diesem einen in der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts enthaltenen ebensolchen Rechtssatz gegenüber, von dem die Vorinstanz abgewichen wäre (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang besteht nur dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles nicht nur die abstrakte, sondern die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Verfahrensfehler anders, d.h. für den Kläger günstiger ausgefallen wäre (vgl. Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07
    Ob eine Norm - auch eine solche betreffend das Verwaltungsverfahren - einem Betroffenen eine subjektive Rechtsposition einräumt, mithin drittschützenden Charakter hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch Auslegung der betreffenden Norm zu ermitteln, namentlich ob sie auch dem Schutz des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 ).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Fehlerunbeachtlichkeit gemäß § 46 VwVfG auch bei Planungsentscheidungen geprüft und mehrfach verschiedene Verfahrensfehler in Planfeststellungsverfahren für unbeachtlich gehalten (vgl. etwa Urteile vom 5. Dezember 1986 a.a.O. und vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 252 m.w.N.), freilich - soweit ersichtlich - bislang noch nicht bei einem Mangel der örtlichen Zuständigkeit (vgl. aber das Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63 zur Beachtlichkeit des Mangels der örtlichen Zuständigkeit bei der Ermessensentscheidung über die Einberufung eines Wehrpflichtigen).
  • SG Duisburg, 28.12.2007 - S 10 AS 121/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Soweit die Antragsteller durch die Bezugnahme auf das Vorbringen im Widerspruchsverfahren geltend gemacht haben, dass die Anrechnung des Einkommens des Herrn M. im Rahmen des Bedarfs der Antragsteller zu 2. bis 4. (Kinder der Antragstellerin zu 1.) verfassungswidrig sei, kann dahingestellt bleiben, ob entsprechende verfassungsrechtliche Bedenken im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit durchgreifen und insoweit ein Anordnungsanspruch zu bejahen ist (verneinend für den Fall der Heranziehung des Einkommens des Stiefvaters: LSG NRW vom 18.07.2007 - Az.: L 20 B 64/07 AS ER; LSG NRW vom 04.07.2007 - Az.: L 9 B 65/07 AS ER; LSG vom 11.05.2007 - Az.: L 12 B 47/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen vom 23.01.2007 - Az.: L 13 AS 27/06 ER - bejahend: SG Berlin vom 08.01.2007 - Az.: S 103 AS 10869/06 ER; SG Düsseldorf vom 28.09.2006 - Az.: S 24 AS 213/06 ER).

    Darüber hinaus übersteigt das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft insgesamt den Bedarf so erheblich, dass eine existenzielle Notlage nicht erkennbar und eine Unzumutbarkeit der tatsächlichen Unterhaltsgewährung durch Herrn M. für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht besteht, zumal im Fall des Obsiegens im Hauptsacheverfahren eine Nachzahlung der Leistungen erfolgt (ebenso: LSG NRW vom 25.06.2007 - Az.: L 9 B 94/07 AS ER; LSG NRW vom 04.07.2007 - Az.: L 9 B 65/07 AS ER; LSG NRW vom 03.08.2007 - Az.: L 19 B 91/07 AS ER).

  • VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20

    Planaufstellung; Straßenbaulast, Übernahme der; Vorarbeiten

    Der Planfeststellungsbeschluss wurde durch Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2007 (- 9 LC 97/06 -, juris; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 06.05.2008 - 9 B 65/07 -, juris) aufgehoben, da dem Antragsgegner die Zuständigkeit fehlte, soweit das Vorhaben seine Kreisgrenze überschritt und sich auf das Gebiet des beigeladenen Landkreises erstreckte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht