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   BVerwG, 06.08.2019 - 8 B 17.19   

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BVerwG, 06.08.2019 - 8 B 17.19 (https://dejure.org/2019,30112)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.2019 - 8 B 17.19 (https://dejure.org/2019,30112)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 2019 - 8 B 17.19 (https://dejure.org/2019,30112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AusglLeistG § 1 Abs. 4 Alt. 3
    Zahlungsanspruch eines Erben auf Ausgleichsleistungen für die besatzungshoheitliche Enteignung des Grundstücks bei Vorliegen einer leitenden Funktion seines Vaters bei der Gestapo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.02.2009 - 5 C 4.08

    Erhebliches Vorschubleisten; Gestapo; langjährige Tätigkeit als Gestapo-Beamter;

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2019 - 8 B 17.19
    Der das Urteil tragende Rechtssatz zur Indizwirkung einer hervorgehobenen Tätigkeit widerspricht nicht dem vom Kläger in seiner Beschwerdebegründung bezeichneten abstrakten Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 26. Februar 2009 - 5 C 4.08 - (Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 16 Rn. 19, 24), wonach.

    Bei diesen hat das Bundesverwaltungsgericht eine eingeschränkte Indizwirkung entsprechend dem ersten Halbsatz des bezeichneten Rechtssatzes angenommen, weil bei nicht hervorgehobenen Funktionsträgern in der Regel nicht in gleichem Maße wie bei hervorgehobenen Funktionsträgern allein aufgrund des Gewichts und Einflusses ihrer Ämter auf ein erhebliches Vorschubleisten zu schließen sein dürfte (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2009 - 5 C 4.08 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 16 Rn. 19).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 39.05

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2019 - 8 B 17.19
    Außerdem betraf die in der Beschwerdebegründung zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2006 - 3 C 39.05 - (BVerwGE 127, 56) keinen Fall einer Funktionsausübung mit Indizwirkung.
  • BVerwG, 18.09.2009 - 5 C 1.09

    Ausgleichsleistung, erhebliches Vorschubleisten; hochrangiger Diplomat in der

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2019 - 8 B 17.19
    Die Anforderungen an den Entlastungsbeweis, mit dem die tatsächliche Vermutung eines erheblichen Vorschubleistens nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises entkräftet oder erschüttert werden kann, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2009 - 5 C 1.09 - BVerwGE 135, 1 Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2019 - 8 B 17.19
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
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