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   BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86   

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BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86 (https://dejure.org/1988,4266)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1988 - 6 C 53.86 (https://dejure.org/1988,4266)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 6 C 53.86 (https://dejure.org/1988,4266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis bei der isolierten Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung des Verwaltungsgerichts bei einer Klage gegen einen ablehnenden Bescheid über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.06.1988 - 6 C 1.87

    Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen - Mangelnde Persönliche Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
    Der erkennende Senat hat insbesondere in seinen Urteilen vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1988, 61) sowie vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - (DokBerA 1988, 267) näher ausgeführt, daß für eine (isolierte) Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.

    Das Verwaltungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung unter Berücksichtigung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgebenden Umstände des Einzelfalles zu prüfen haben, ob der Kläger die von ihm geltend gemachte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zum maßgebenden Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat; hierbei wird das Verwaltungsgericht neben dem "tragenden Indiz" der Inkaufnahme eines konkret in Aussicht stehenden, verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes durch den Kläger auch dessen offenbar nachlässiges Verhalten im Verwaltungsverfahren - das als gewichtiges Indiz gegen die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung zu werten ist (vgl. Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - ) - zu berücksichtigen haben.

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - (BVerwGE 75, 201) näher ausgeführt, daß im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - (BVerfGE 69, 1) in Neuverfahren, also den Fällen der bewußten Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes, die "eingehendere" Prüfung regelmäßig nur dazu dienen soll, aufgetauchte und verbliebene Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen (vgl. auch Urteil vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - zu den Voraussetzungen, unter denen im "eingehenderen" Verfahren ausnahmsweise eine "Vollprüfung" geboten ist, vgl. Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 -).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
    Dies folgt aus der Zielrichtung der Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, im Hinblick auf die Einführung der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als der eigentlichen Probe auf die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe insbesondere für die Masse der ungedienten Wehrpflichtigen das Anerkennungsbegehren wesentlich zu vereinfachen und zu formalisieren (vgl. dazu die Nachweise im Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - und im Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4>).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
    Dies folgt aus der Zielrichtung der Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, im Hinblick auf die Einführung der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als der eigentlichen Probe auf die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe insbesondere für die Masse der ungedienten Wehrpflichtigen das Anerkennungsbegehren wesentlich zu vereinfachen und zu formalisieren (vgl. dazu die Nachweise im Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - und im Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4>).
  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
    Der erkennende Senat hat insbesondere in seinen Urteilen vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1988, 61) sowie vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - (DokBerA 1988, 267) näher ausgeführt, daß für eine (isolierte) Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.
  • BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
    Für die Frage, wie sich das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren seine nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe beim Kläger bilden kann - sei es ausschließlich oder im wesentlichen aufgrund des Inhalts der vorliegenden Akten, u. U. ergänzt durch eine den Akteninhalt erläuternde und bestätigende formlose Anhörung des Klägers (§ 14 Abs. 3 KDVG), oder aufgrund einer persönlichen Anhörung des Klägers (§ 14 Abs. 2 KDVG) in Form seiner Vernehmung als Partei -, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - (BVerwGE 75, 201) näher ausgeführt, daß im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - (BVerfGE 69, 1) in Neuverfahren, also den Fällen der bewußten Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes, die "eingehendere" Prüfung regelmäßig nur dazu dienen soll, aufgetauchte und verbliebene Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen (vgl. auch Urteil vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - zu den Voraussetzungen, unter denen im "eingehenderen" Verfahren ausnahmsweise eine "Vollprüfung" geboten ist, vgl. Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 -).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 6 B 16.88

    Kriegsdienstverweigerung - Eingehenderes Verfahren - Vollprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - (BVerwGE 75, 201) näher ausgeführt, daß im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - (BVerfGE 69, 1) in Neuverfahren, also den Fällen der bewußten Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes, die "eingehendere" Prüfung regelmäßig nur dazu dienen soll, aufgetauchte und verbliebene Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen (vgl. auch Urteil vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - zu den Voraussetzungen, unter denen im "eingehenderen" Verfahren ausnahmsweise eine "Vollprüfung" geboten ist, vgl. Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 -).
  • BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87

    Eigene Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts über das Anerkennungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - (BVerwGE 75, 201) näher ausgeführt, daß im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - (BVerfGE 69, 1) in Neuverfahren, also den Fällen der bewußten Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes, die "eingehendere" Prüfung regelmäßig nur dazu dienen soll, aufgetauchte und verbliebene Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen (vgl. auch Urteil vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - zu den Voraussetzungen, unter denen im "eingehenderen" Verfahren ausnahmsweise eine "Vollprüfung" geboten ist, vgl. Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 -).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87

    Isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden in

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
    Für die Frage, wie sich das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren seine nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe beim Kläger bilden kann - sei es ausschließlich oder im wesentlichen aufgrund des Inhalts der vorliegenden Akten, u. U. ergänzt durch eine den Akteninhalt erläuternde und bestätigende formlose Anhörung des Klägers (§ 14 Abs. 3 KDVG), oder aufgrund einer persönlichen Anhörung des Klägers (§ 14 Abs. 2 KDVG) in Form seiner Vernehmung als Partei -, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -).
  • BVerwG, 18.09.1996 - 6 C 10.95

    Prüfungsrecht - Wirtschaftsprüfer, Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zur

    In derartigen Fällen kann einem Antrag auch dann, wenn er im Verwaltungsverfahren zu Recht ohne sachliche Prüfung abgelehnt worden ist, weil der Antragsteller die nach dem Gesetz erforderlichen Unterlagen trotz Fristsetzung nur unvollständig vorgelegt hat, bei nachträglicher Feststellung der Voraussetzungen im Gerichtsverfahren gleichwohl noch stattgegeben werden (vgl. die stRspr des Senats zu den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG: Urteile vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - und 6. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 53.86 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1; Beschlüsse vom 18. Februar 1994 - BVerwG 6 B 41.93 - und 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 6 u. 7, stRspr).
  • BVerwG, 08.01.1990 - 6 C 65.87

    Verspätete Vorlage von Unterlagen in KDV-Sachen

    Keine isolierte Prüfung und Aufhebung von ablehnenden Bescheiden des Bundesamts für den Zivildienst, auch wenn diese ohne inhaltliche Prüfung des Anerkennungsbegehrens ergangen sind (im Anschluß an Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2>, vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - und vom 6. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 53.86 -).
  • VG Arnsberg, 09.03.2009 - 9 K 3672/08
    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1987 - 6 C 44.87 - und vom 6. Oktober 1988 - 6 C 53.86 -.
  • BVerwG, 12.10.1990 - 6 B 27.90

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision aufgrund

    Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78.93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2), vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 1) sowie vom 6. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 53.86 - abgewichen ist und weil das angefochtene Urteil auf dieser Abweichung beruht.
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