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   BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 33.17   

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https://dejure.org/2018,41284
BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 33.17 (https://dejure.org/2018,41284)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2018 - 8 B 33.17 (https://dejure.org/2018,41284)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2018 - 8 B 33.17 (https://dejure.org/2018,41284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle unter Anwendung der Mindestabstandsregelung (hier: Abstandsgebot zu Kindereinrichtungen und Jugendeinrichtungen); Anwendung der fünfjährigen Übergangsfrist für eine Bestandsspielhalle auch bei einem Betreiberwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle unter Anwendung der Mindestabstandsregelung (hier: Abstandsgebot zu Kindereinrichtungen und Jugendeinrichtungen); Anwendung der fünfjährigen Übergangsfrist für eine Bestandsspielhalle auch bei einem Betreiberwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 33.17
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 33.17
    Der Kläger rügt außerdem, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - ab.
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 33.17
    Das Revisionsgericht muss seiner Entscheidung diejenige Rechtslage zugrunde legen, die das Berufungsgericht, entschiede es jetzt, anzuwenden hätte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 ).
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 33.17
    Wird, wie vorliegend, ein Normkonflikt zwischen Landes- und Bundesrecht geltend gemacht, ist grundsätzliche Bedeutung nur anzunehmen, wenn die revisible Maßstabsnorm ihrerseits ungeklärte Fragen grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 6 BN 2.99 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 334).
  • VGH Hessen, 19.06.2017 - 8 B 931/17

    Aufsteller; Automatenaufsteller; Betreiberwechsel; Geeignetheitsbestätigung;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 8 B 33.17
    Der Kläger rügt, der Verwaltungsgerichtshof sei von dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juni 2017 - 8 B 931/17 - abgewichen.
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