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   BVerwG, 07.01.2010 - 1 B 18.09   

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https://dejure.org/2010,13472
BVerwG, 07.01.2010 - 1 B 18.09 (https://dejure.org/2010,13472)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.2010 - 1 B 18.09 (https://dejure.org/2010,13472)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 1 B 18.09 (https://dejure.org/2010,13472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer Hinweispflicht durch ein Berufungsgericht i.R.d. Notwendigkeit einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 37; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2
    Verletzung einer Hinweispflicht durch ein Berufungsgericht i.R.d. Notwendigkeit einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 1 B 18.09
    Ein Gericht ist grundsätzlich nicht gehalten, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 1 B 18.09
    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Auszug aus BVerwG, 07.01.2010 - 1 B 18.09
    Ein Gericht ist grundsätzlich nicht gehalten, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
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