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BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 338.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Asylberechtigter - Politische Verfolgung im Heimatland
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.01.1982 - 8 B 160.81
- BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 338.82
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.1976 - VI ZR 249/75
Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung
Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 338.82
Es kann dahingestellt bleiben, ob hier ein die Ausnahme bildender Fall einer so gearteten Unrichtigkeit vorliegt, daß das Urteil in der unberichtigten Fassung nicht klar genug ist, um die Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit und Notwendigkeit eines Rechtsmittels, zu bilden (BGHZ 67, 284 [287]). - BVerwG, 06.12.1982 - 9 B 3520.82
Neues Asylverfahrensgesetz - Anhängige Asylstreitigkeiten - Rechtsmittelausschluß …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 338.82
Denn der Umstand, daß eine Rechtsbehelfsbelehrung unzutreffend auf einen nicht statthaften Rechtsbehelf hinweist, vermag dem daraufhin eingelegten Rechtsmittel nicht zur Zulässigkeit zu verhelfen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 9 B 3520.82 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 1). - BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 6.82
Statthaftigkeit der Revision bei Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 338.82
Dem steht nicht entgegen, daß das Verwaltungsgericht nur die Asylklage als offensichtlich unbegründet erachtet hat mit der Folge des Berufungsausschlusses: Entschied das Verwaltungsgericht in einem einheitlichen Verfahren sowohl über die Ablehnung des Asylbegehrens durch das Bundesamt als auch über die Ausreiseaufforderung der Ausländerbehörde, so war für die asylrechtliche und die aufenthaltsrechtliche Entscheidung jeweils gesondert zu prüfen, welches Rechtsmittel gegen sie gegeben war (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 6.82 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 7). - BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 742.81
Eintritt des Berufungsausschlusses - Einstimmige Klageabweisung - Offensichtliche …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 338.82
Für den Eintritt des Berufungsausschlusses gemäß.§ 34 Abs. 1 AuslG genügte es, wenn die einstimmige Klageabweisung als offensichtlich unbegründet den Entscheidungsgründen eindeutig zu entnehmen ist (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1981 - BVerwG 9 B 742.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 4).
- BVerwG, 26.10.1984 - 9 B 145.84
Rechtsmittel
Entschied das Verwaltungsgericht gemäß dem durch § 32 Abs. 6 Satz 1 AsylVfG mit Wirkung vom 1. August 1982 aufgehobenen § 34 Abs. 1 AuslG in einem einheitlichen Verfahren sowohl über die Ablehnung des Asylbegehrens durch das Bundesamt als auch über die Ausreiseaufforderung der Ausländerbehörde, so war für die asylrechtliche und die aufenthaltsrechtliche Entscheidung jeweils gesondert zu prüfen, welches Rechtsmittel gegen sie gegeben war (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 6.82 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 7 und vom 7. Februar 1984 - BVerwG 9 C 338.82 -).