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BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 73.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Darlegungsanforderungen hinsichtlich eines rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedürfnisses - Erfordernis der Formulierung einer konkreten, für klärungsbedürftig gehaltenen ...
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 23.12.1996 - Bf III 10/96
- BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 73.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 73.97
Das Bundesverwaltungsgericht hat - u.a. auch in zwei Verfahren der Klägerin (vgl. Urteile vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 10.92 und 7.93 -) - die Rechtmäßigkeit der sog. Luftsicherheitsgebühr unter einfachgesetzlichen, kompetenzrechtlichen und grundrechtlichen Aspekten dargelegt; dabei ist sowohl die angeblich gleichheitswidrige, willkürliche Annahme einer individuell zurechenbaren Verwaltungsleistung als auch die Frage der Kostenschuldnerschaft der Luftfahrtunternehmen sowie die Vereinbarkeit der Gebührenerhebung mit Art. 12 Abs. 1 GG eingehend behandelt worden (vgl. Urteil vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 ff. - passim -). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 73.97
In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 73.97
Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aber auch dann nicht dargelegt werden, wenn zur Begründung der abweichenden Rechtsansicht verfassungsrechtliche Erwägungen angeführt werden (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 3. Mai 1995 - BVerwG 1 B 222.93 - Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 2 S. 1 m.w.N.). - BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92
Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen - …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 73.97
Das Bundesverwaltungsgericht hat - u.a. auch in zwei Verfahren der Klägerin (vgl. Urteile vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 10.92 und 7.93 -) - die Rechtmäßigkeit der sog. Luftsicherheitsgebühr unter einfachgesetzlichen, kompetenzrechtlichen und grundrechtlichen Aspekten dargelegt; dabei ist sowohl die angeblich gleichheitswidrige, willkürliche Annahme einer individuell zurechenbaren Verwaltungsleistung als auch die Frage der Kostenschuldnerschaft der Luftfahrtunternehmen sowie die Vereinbarkeit der Gebührenerhebung mit Art. 12 Abs. 1 GG eingehend behandelt worden (vgl. Urteil vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 ff. - passim -). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 73.97
In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).