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   BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 29.08   

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https://dejure.org/2009,10418
BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 29.08 (https://dejure.org/2009,10418)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2009 - 1 C 29.08 (https://dejure.org/2009,10418)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2009 - 1 C 29.08 (https://dejure.org/2009,10418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Visum zum Zweck des Familiennachzugs zu dem im Bundesgebiet lebenden Vater; Ablehnung der Gestattung des Nachzugs wegen der erfahrenen maßgeblichen sozialen Prägung im Kosovo; Ausschluss des Nachzugs aller einem bestimmten Staat angehörenden Kinder zu einem im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Visum zum Zweck des Familiennachzugs zu dem im Bundesgebiet lebenden Vater; Ablehnung der Gestattung des Nachzugs wegen der erfahrenen maßgeblichen sozialen Prägung im Kosovo; Ausschluss des Nachzugs aller einem bestimmten Staat angehörenden Kinder zu einem im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu einem Elternteil bei geteiltem Sorgerecht

Besprechungen u.ä.

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu einem Elternteil bei gemeinsamen Sorgerecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 29.08
    Dies ist hier der Fall, da § 32 Abs. 3 AufenthG bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis vermittelt, während § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG den Nachzug zu einem allein sorgeberechtigten Elternteil in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt (vgl. Urteil vom 26. August 2008 BVerwG 1 C 32.07 NVwZ 2009, 248, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 14 f.).

    Sofern diese Ansprüche allerdings an eine Altersgrenze geknüpft sind wie hier die Vollendung des 16. Lebensjahres , ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (stRspr, zuletzt Urteil vom 26. August 2008 BVerwG 1 C 32.07 a.a.O. Rn. 16 f. m.w.N.).

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen, die eine Altersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (vgl. ebenfalls Urteil vom 26. August 2008 BVerwG 1 C 32.07 a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 29.08
    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Urteil des Senats vom gleichen Tag in dem gemeinsam verhandelten Parallelverfahren BVerwG 1 C 17.08 Bezug genommen (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auch insoweit auf das bereits zitierte Urteil in dem Parallelverfahren BVerwG 1 C 17.08 Bezug genommen.

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 29.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Erlaubnis erteilt oder versagt werden muss (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 BVerwG 1 C 20.03 BVerwGE 121, 86 m.w.N.; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung vergleiche nachfolgend unter 3.).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 29.08
    In Anlehnung an seine Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Falle der gerichtlichen Anfechtung einer Ausweisung (vgl. Urteil vom 15. November 2007 BVerwG 1 C 45.06 BVerwGE 130, 20 ) geht er davon aus, dass nunmehr auch bei Klagen auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung auf den Zeitpunkt abstellen ist, der für die gerichtliche Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen maßgeblich ist.
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 29.08
    Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung, wonach bei Klagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Überprüfung der Ermessensentscheidung regelmäßig der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich war (vgl. Urteil vom 24. Januar 1995 BVerwG 1 C 2.94 BVerwGE 97, 301 m.w.N.) nicht weiter fest.
  • VG Berlin, 19.06.2012 - 3 K 370.11

    Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug bei geschiedenen

    Eine entsprechende Anwendung des § 32 Abs. 3 AufenthG auf Fälle wie den vorliegenden, kommt nicht in Betracht (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2009 - 1 C 17.08, 1 C 18.08 und 1 C 29.08 - jeweils zitiert nach juris).
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